Seit Anfang 2009 gibt es in Österreich eine bundesweit zuständige zentrale Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) deren Aufgaben in §20a Ö-StPO festgelegt sind . Diese hat jetzt eine erste Bilanz ihrer Tätigkeit gezogen. Von bisher 220 Fällen sind demnach jetzt 2 anklagereif. Der jährliche Schaden durch Korruption wird auf 24 Mrd. € geschätzt.
Als entscheidendes Instrument zur Korruptionsbekämpfung sprach sich dabei der Leiter der KStA, Walter Geyer, für die Förderung von Whistleblowing aus. In einem Bericht bei DiePresse.com heißt es dazu:
Das Korruptionsstrafrecht soll noch in diesem Jahr reformiert werden, die dafür zuständige Sonderstaatsanwaltschaft liebäugelt mit neuen Ermittlungsmethoden und einer eigenen Regelung zum Schutz von Kronzeugen und „Whistleblowern“ (übersetzt: „Verpfeifer“), also anonyme Zeugen. Als Vorbild dient einerseits das Wettbewerbsrecht, mit dem Kartellbeteiligte seit rund drei Jahren als Kronzeugen geschützt werden können, und andererseits eine „Whistleblower“-Regelung im deutschen Bundesland Niedersachsen, wo anonyme Zeugen Hinweise online abgeben können. Die dort erlangten Erfahrungen wolle man für die Korruptionsverfolgung nutzen, erklärte Walter Geyer, Leiter der Korruptions-Staatsanwaltschaft.