In einem von den Bundestagsabgeordneten Dr. Norbert Röttgen (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) vorgelegten Koalitionsentwurf zur Reform der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste vom 6. März 2009 ist eine spezielle Whistleblower-Regelung für die Information der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgesehen:
„Mitarbeiter der Dienste sollen sich nunmehr jederzeit direkt – ohne den Umweg über die Behördenspitze – an das Gremium wenden können („Whistleblower-Regelung“).“
Außerdem sieht der Entwurf auch andere Maßnahmen zur Stärkung der Selbstinformationsrechte und Sachaufklärungsmöglichkeiten und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission vor, z.B.:
a) Das bisherige einfache Recht des Gremiums auf Akteneinsicht wird zu einem Anspruch auf Herausgabe, auch im Originial, erweitert.
b) Das Befragungsrecht des Gremiums sowohl gegenüber Mitarbeitern der Dienste als auch gegenüber Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung sowie gegenüber Beschäftig-ten anderer Bundesbehörden wird ausgebaut. Die Pflicht dieser Personen zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage wird dabei besonders betont.
c) Das bisherige Recht der Mitglieder des Kontrollgremiums, Besuche bei den Diensten durchzuführen, wird in ein gesetzlich festgeschriebenes jederzeitiges Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes umgestaltet.
d) Das Recht auf Amtshilfe wird klarer gefasst und auf Behörden außerhalb der Nachrichtendienste erweitert.
Man darf gespannt sein, ob diese Pläne noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Mehr bei junge Welt.