Einige österreichische Medien berichten, dass der Leiter der Korruptions-Staatsanwaltschaft Walter Geyer, um in seinem Bereich effizient vorgehen zu können, die Schaffung von Kronzeugen- und Whistleblower-Regelungen fordert.
Mit einer Kronzeugenregelung – also der Straffreiheit, wenn (nicht führend tätige) Beteiligte aussteigen und mit den Behörden zusammenarbeiten – könnte man „das Schweigen aufbrechen“. Die ebenfalls aus dem angloamerikanischen Raum kommende „Whistleblower“-Regelung würde es Zeugen ermöglichen, die Behörden auf Fälle aufmerksam zu machen – ohne Anzeige zu erstatten und unter dem Schutz der Anonymität.
Besseren Whistleblowerschutz in Österreich hatte zuletzt auch der Europarat gefordert.