Im Handelsblatt Nr. 096 vom 20.05.08 Seite 4 findet sich unter diesem Titel eine Warnung vor der, von der Bundesregierung geplanten Einführung einer gesetzlichen Regelung zum Whistleblowing in § 612a BGB (neu). Zugleich berichtet auch FAZ.Net über dieses Thema. Über erste Anzeichen für diese Pläne hatte dieses Blog bereits vor über einem Monat berichtet und zuletzt auch auf eine Internetveröffentlichung eines konkreten Textentwurfs hingewiesen.
Derzeitiger Kentnissstand im Whistleblower-Netzwerk ist, dass am Nachmittag des 4.6.2008 eine Öffentliche Anhörung im Bundestasausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stattfinden soll. Auf der entsprechenden Webseite des Ausschusses findet sich derzeit aber noch kein diesbezüglicher Hinweis.
Fest steht allerdings, dass die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände BdA schon jetzt mächtig gegen eine gesetzliche Regelung zum Whistleblowing trommelt. Dabei fragt sich zunächst einmal wieso der BdA die Pläne schon im April kannte. Konnte Herr Hundt etwa auf Denunzianten in den Ministerien vertrauen? Jedenfalls wurde eine Informationsanfrage des Whistleblower-Netzwerks vom BMAS damals noch abschlägig beschieden:
„bei den in dem von Ihnen beigefügten Link angesprochenen „Informantenschutzplänen der Bundesregierung“, die der Präsident der BDA, Herr Dr. Hundt kritisiert, handelt es sich um Vorüberlegungen für eine Verbesserung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht authorisiert an die Presse gelangt sind. Ich bitte Sie um Verständnis, dass mir im Hinblick auf den Verfahrensstand nähere Informationen nicht möglich sind. „
Parallel hierzu verbreitete der BdA eine Stellungnahme in deren Zusammenfassung man folgendes lesen kann:
„Der vorgesehene § 612a BGB greift in nicht akzeptabler Form in das notwendige Treueverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Er gefährdet den Betriebsfrieden und genau dies scheint auch sein Ziel zu sein. Besonders gravierend fällt ins Gewicht, dass bestehende Grundsätze, an denen sich der Arbeitnehmer zu orientieren hat, abgesenkt werden (s. z. B. Austausch des Begriffs Straftat von erheblicher Bedeutung durch jede Straftat) und es in das subjektive Belieben des Arbeitnehmers gestellt werden soll, wann die Einhaltung des innerbetrieblichen Beschwerdewegs für notwendig erachtet wird und wann der Arbeitnehmer meinen darf, darauf verzichten zu können.
In der vorgesehenen Weite und Intensität, vor allen Dingen aber auch wegen seiner überhaupt nicht vorhandenen Bestimmtheit, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorschrift nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Artikel 20 GG verstoßen würde und damit auch verfassungswidrig wäre. Sie muss auf grundsätzlichen Widerstand der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten treffen und darf keinesfalls Gesetz werden.“
Vielleicht sollten die Damen und Herren vom BdA zur Abwechslung mal einen Blick in Artikel 17 des Grundgesetzes werfen, der eigentlich seit langem ein Grundrecht zum Whistleblowing an zuständigen Stellen und an die Volksvertretung beinhaltet, von konservativen Juristen allerdings bisher höchst restriktiv interpretiert wird.
Und was machen die Medien? Nun ja mal abwarten, jedenfalls hat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. schon begonnen seine Mitglieder einzunorden, wenn es in einer Rundmail heißt:
„Für die Einführung einer solchen Regelung besteht keine Notwendigkeit. Nach der Rechtsprechung hat der Arbeitnehmer bereits jetzt Möglichkeiten, seinen Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft oder den entsprechenden Behörden anzuzeigen. Grundsätzlich hat er aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorher eine innerbetriebliche Klärung anzustreben. Eine Änderung dieser Rechtslage würde dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuwiderlaufen.“
Aber halt, sollten es nicht eigentlich die Journalisten sein, die Whistleblower mit offenen Armen empfangen und dankbar für Informanten sind damit sie Skandale aus Wirtschaft und Politik aufdecken können. Nun ja, deutsche Zeitschriftenverleger wollen außer in Sonntagsreden anscheinend lieber nicht mit Muckrakern (was in den USA fast als Ehrenbezeichnung gilt) in einen Topf geworfen werden.
Was die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Plänen der Bundesregierung angeht, so hofft das Whistleblower-Netzwerk, dass diese sich nicht in der oben zitierten platten Polemik erschöpfen wird. Wir sind seit langem der Auffassung, dass Deutschland und Europa einen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz dringend brauchen und haben unsere grundsätzlichen Positionen hierzu auch bereits an anderen Stelle ausführlich dargelegt. Andererseits bestehen aber gewisse Zweifel, ob die geplante Regelung in ihrer derzeitigen Fassung hierfür ausreichend sein würde. Näheres und genaueres hierzu finden Sie auf unserer Webseite und in diesem Blog sobald wir Gelegenheit hatten einen offiziellen Textenwurf im Detail zu analysieren.
Übrigens noch ein Tipp für alle Arbeitgeber: machen Sie sich doch einmal Gedanken darüber, warum nach verschiedenen aktuellen Studien ca. ein Viertel der bundesdeutschen Arbeitnehmer bereits innerlich gekündigt hat. Könnte es auch daran liegen, dass bei der innerbetrieblichen Kommunikation so einiges im Argen liegt und dass einige noch nicht verstanden haben, dass echte Loyalität nur intrinsisch funktioniert und Treue auch etwas mit Gegenseitigkeit zu tun hat?