Neben den bereits an anderer Stelle in diesem Blog erwähnten aktuellen Berichten in der Zeit und im Deutschlandradio Kultur gab es in den letzten Wochen auch ein „Dossier: Bei Bestechung bitte melden“ in der Financial Times Deutschland und bei DiePresse.com fand sich ein Artikel mit dem Titel „Kriminalität im Unternehmen: „Der Mensch braucht Kontrolle“.
Die beiden letztgenannten verengen das Thema Whistleblowing jedoch sehr auf den Bereich der Korruptionsbekämpfung und auf, auf anonyme interne Meldungen (über einen internen oder ausgelagerten Ombudsmann oder durch ein elektronisches System) ausgerichtete sog. Hinweisgebersysteme. Whistleblowing sollte jedoch nicht nur dort anerkannt werden, wo es intern stattfindet und im unmittelbaren Interesse des Managements ist, sondern auch und vor allem dort, wo es im öffentlichen Interesse geschieht und ggfls. den Interessen des Mangagements (nicht aber den wirklichen langfristigen Interessen des Unternehmens, vgl. z.B. den Fall Siemens) zuwider läuft.
Ein solches Beispiel für Whistleblowing im öffentlichen Interesse und jenseits der klassischen Korruptionsproblematik bietet auch Doping-Experte Prof. Dr. Werner Franke, dessen Engagement und Beharrlichkeit die Öffentlichkeit einige Einblicke hinter die Kulissen des Geschäfts Leistungssport verdankt und über den aktuell die Oberhessische Presse berichtet.