Im anschließenden Gespräch stehen verschiedene Aspekte zur Diskussion: Zunächst wird das Problem der Anonymität angesprochen: Durch die Vorgabe, dass zunächst intern auf Missstände aufmerksam gemacht werden muss, um von Whistleblowing zu sprechen, ist der Schutz der Anonymität selbst bei konsequentem Informantenschutz durch die Journalisten nicht gewährleistet.
Ein weiterer Diskussionsbeitrag problematisierte folgende Frage: Verleitet der uneingeschränkte Schutz von Informanten zur Verbreitung von Desinformationen im eigenen Interesse? In diesem Zusammenhang wurde die Sorgfaltspflicht des Journalisten in seiner Recherche hervorgehoben. Er muss den Wahrheitsgehalt seiner Informationen gewährleisten können.
Zur Problematik des rechtlichen Schutzes von Whistleblowern wurde folgender Vorschlag gemacht: Anstatt grundsätzlich zunächst internes Whistleblowing zu betreiben, solle die Möglichkeit bestehen als ersten Schritt den Weg zu einer Regierungsbehörde oder einem Ombudsmann zu gehen, um dadurch ein höeres Maßan Schutz der eigenen Anonymität zu erreichen und trotzdem den Mssstand beheben zu können.