Bereits nach den ersten drei Tagen lässt sich die Whistleblower-Woche, die derzeit in Washington D.C. stattfindet nur als voller Erfolg betrachten. Wohl noch niemals zuvor waren soviele Whistleblower an einem Ort versammelt und nie zuvor wurde das Thema aus sovielen verschiedenen Perspektiven dargestellt.
Bisherige Highlights waren dabei sicherlich die Statements von Coleen Rowley (FBI-Whistleblowerin und Time Person of the Year 2002) und die Auftritte von Jeffrey Wigand, dessen Whistleblowing gegen die Tabakindustrie mit dem Film „Der Insider“ ein Denkmal gesetzt wurde. Bewegend waren aber auch die vielen Aussagen bisher eher unbekannter Whistleblower aus den unterschiedlichsten Bereichen des öffentlichen Dienstes (Militär, Luftaufsicht, Zentralbank, Krankenhäuser, FBI) und der privat Wirtschaft (so z.B. ein LKW Fahrer der auf dem korrekten Umgang mit Ruhezeiten bestand und deswegen gleich zweimal seinen Job verlor).
Gemeinsam war den meisten Fällen jedoch, dass die Whistleblower Repressalien erlitten und dass sie vom Rechtssystem nur unzureichend, nämlich gar nicht oder zu spät geschützt wurden. Dieses Ergebnis wird dies auch durch die vorgelegten statistischen Daten belegt, wobei sich vor allem die US-Whistleblowerschutzbehörde (Office of Special Counsel – OSC) dank des Bush-Mannes Scott Bloch an ihrer Spitze in der Praxis eher als Whistleblowerschutzverhinderungsbehörde erweist. Selbst die auf dem Papier recht weitgehenden Schutzbestimmungen des Sarbanes-Oxley-Acts (SOX) nutzen dank prozeduraler Hindernisse nur sehr wenigen Whistleblowern die sich darauf berufen (ca. 5% Erfolgsquote plus 20% Vergleichsquote, wobei die Einschätzung der Güte der Vergleiche mangels genauer Daten nicht möglich ist). Allenfalls im Bereich des false-claim-acts verfügen Whistleblower über realistische Chancen rechtlichen Schutz und Entschädigung zu erfahrern, aber auch hier brauchen sie einen langen Atem und gute Anwälte.
Rechtspolitisch wurde daher vor allem gefordert:
– die Zersplitterung des US-Whistleblowerschutzes in viele Einzelvorschriften durch zwei umfassende Schutzgesetze, je eins für den öffentlichen und eines für den privaten Sektor zu harmonisieren;
– formelle Hürden und zu kurz bemessene Fristen zu überwinden;
– die prozessualen Hindernisse und Einschränkungen des Whistleblowerschutzes zu beseitigen um allen Whistleblowern einen zeitnahen ordentlichen Gerichtsprozess zu ermöglichen, in dem sie und ihre Beweise auch tatsächlich gehört werden und
– umfassende und effektive Restitutions- und Schadensersatzregelungen einzuführen.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse und verschiedener Initiativen im Repräsentantenhaus und im Senat, besteht Anlass zur Hoffnung darauf, dass noch vor den Wahlen im Herbst 2008 einige Gesetzesbeschlüsse zur Stärkung des Whistleblowerschutzes in den USA gefasst werden könnten. Selbst wenn es dazu kommen sollte, könnte deren In-Kraft-Treten aber immer noch am Veto von Präsident Bush scheitern.