In einem neuen Urteil (Rockwell Int’l Corp. v. United States, 05-1272 (U.S. Mar. 27, 2007)) hat der US-Supreme Court die Anforderungen für erfolgreiche Klage von Whistleblowern nach dem false claims act verschärft. Als Klagevoraussetzung soll nunmehr für eine originäre Quelle direkte und eigenständige Kenntnis der Tatsachen nötig sein. Mehr dazu findet sich z.B. hier und hier.