Verfassungsgericht stärkt anonyme Whistleblower

Wenn auch nur indirekt, so leistet das heutige Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Presseerklärung/Volltext) doch einen Beitrag dazu das Risiko anonymer Whistleblower wegen Geheimnisverrat belangt zu werden, ein wenig zu verringern.

Dies hat auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Ihrer Presseerklärung richtig erkannt wo es heißt:

Nutznießer sind sowohl die Geheimnisverräter als Informanten als auch die investigativen Journalisten. …Dies ist der Preis für das Grundrecht der Pressefreiheit!

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Bedenkenswert ist aber auch, dass allein die Tatsache, dass ein geheimes Dokument an die Presse gegeben wird, keineswegs zwingend die Strafbarkeit dieses Verhaltens indiziert. Es ist nämlich nicht immer Profitgier, sondern oft auch Besorgnis die zu solchem Verhalten führt und es gibt durchaus Fälle, in denen diese Tat gerechtfertigt ist, um höhere Gemeinschaftsgüter wie z.B. die Gesundheit und das Leben von Menschen und die Umwelt zu schützen. Zumindest in jenen Fällen sind – jetzt eher anonym bleibende – Whistleblower und damit letztlich wir alle, Nutznießer des Urteils.

Gleiches gilt natürlich auch hinsichtlich der Wichtigkeit einer freien Presse als 4.Gewalt aber dies versteht sich ohnehin von selbst.

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