Der Gesetzgebungsprozess zur Verbesserung des Schutzes für Whistleblower in der Schweiz schreitet fort.
Nach einem Bericht der NZZ-Online hat jetzt die Rechtskommission des Nationalrates mit 20 zu 4 Stimmen einer einschlägigen Ständeratsmotion zugestimmt. Ziel der Motion ist es die Whistleblower die Korruptions-Tatbestände und andere Unregelmässigkeiten verpfeifen, vor Entlassung und Diskriminierung zu schützen. Dies soll durch eine Änderung im Obligationenrecht erreicht werden. Diskutiert wird dabei noch ob die Sanktion bei missbräuchlichen Kündigungen – Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen – scharf genug ist.
Und was macht Deutschland?