Die UNCAC-Coalition, der auch Whistleblower-Netzwerk e.V. angehört, ist ein weltweiter Zusammenschluss von 350 Organisation der Zivilgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, den globalen Kampf gegen Korruption und insbesondere die Umsetzung der United Nations Convention Against Corruption (UNCAC) zu unterstützen.
Die UNCAC ist mittlerweile von 167 Staaten ratifiziert worden und beinhaltet in ihrem Art. 33 auch die Aufforderung Whistleblower „die den zuständigen Behörden in redlicher Absicht und aus hinreichendem Grund Sachverhalte betreffend in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebene Straftaten mitteilen, vor ungerechtfertigter Behandlung zu schützen.“ Die Vertragsstaaten halten regelmäßige Konferenzen ab, in denen sie die Umsetzung der Konvention beobachten.
Im Vorfeld der Ende November in Panama stattfindenden nächsten Folgekonferenz hat die UNCAC-Coalition jetzt eine Presseerklärung und ein Coalition-Statement veröffentlicht, in welchen die Kernforderungen der Zivilgesellschaft an diese Staatenkonferenz nochmals zusammengefasst werden.
Am Anfang des Statements steht dabei die Aufforderung an Japan und Deutschland, endlich ihrer Selbstverpflichtung im Rahmen des G20-Anti-Korruptions-Aktionsplans 2013-2014, mit guten Beispiel im Kampf gegen die Korruption voranzugehen und als letzte G20-Staaten die UNCAC so schnell wie möglich zu ratifizieren. Übrigens: Wie unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl zeigen, sollte hierfür im neuen Bundestag eigentlich auch eine Mehrheit von SPD, Grünen und Linken vorhanden sein, man darf allerdings gespannt sein, ob diese Parteien auch bereit sind ein entsprechendes Ratifikationsgesetz umgehend zu verabschieden.
Gleiches gilt auch in Punkto besserer Whistleblowerschutz. Hierzu heißt es im Coalition-Statement unter 6.: die Staaten sollten die UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) dazu auffordern einen thematischen Bericht und Leitlinien zum Whistleblowerschutz zu erstellen. UNODC hatte bereits vor Inkrafttreten der UNCAC ein Anti-Corruption Toolkit erstellt, welches zusammen mit dem aktuelleren Bericht der OECD eine gute Basis für einen neuen und erweiterten UNODC-Bericht bieten könnte.
Natürlich widmet sich die UNCAC-Coalition auch anderen wichtigen Themen der Korruptionsbekämpfung, so z.B. der effektiven Verfolgung von Tätern, der Entschädigung von Opfern der Einziehung und Rückerstattung unrechtmäßig erworbener Vermögen aber auch der Korruptionsprävention und der Verbesserung der Kontrolle der Umsetzung der UNCAC.