Wenn sich Whistleblower an die Medien wenden und dabei anonym bleiben wollen, sind sie auf Gedeih und Verderd der Professionalität der Journalisten ausgeliefert. Abstrakt hatten dieses Blog und Whistleblower-Netzwerk e.V. hierauf schon vielfach hingewiesen. Jetzt ist es die NZZ, die sich dieser Problematik, mit Blick auf den schweizer Fall Hafner/Nef, ganz konkret annimmt und schwere Vorwürfe gegen die Sonntags-Zeitung und deren Journalisten Karl Wild erhebt.
Dieser habe sich nicht nur mit seiner „Quelle“ öffentlich gebrüstet, sondern durch Kontaktaufnahmen in einer heißen Phase, Aktivitäten unmittelbar nach einem Treffen und das Hinterlassen von elektronischen Spuren bei Telefon- und Email-Kontakten zu viele Spuren gelegt die auf Herrn Hafner hindeuteten und diesem bei seiner Verurteilung wegen Geheimnisverrats seitens des Gerichts auch als Indizienbeweise entgegen gehalten wurden. Auch die Veröffentlichung eines Originaldokuments, zu dem nur wenige Personen Zugriff hatten, wurde Hafner, dem Schimanski von Zürich, zum Verhängnis:
Es ist nicht nur naiv, bei derart brisanten Fällen sich öffentlich über die Rahmenhandlung zu äussern, ebenso unprofessionell ist es, in einer heissen Phase Informanten per Mail oder Telefon zu kontaktieren. Denn ein Rechercheur muss immer damit rechnen, dass elektronische Verbindungen nachgeprüft werden. «Schimanski» war, nebenbei bemerkt, ebenfalls zu wenig vorsichtig.
Die «Sonntags-Zeitung» schadete ihm mit einem weiteren Faktum: Am 20. Juli 2008 publizierte sie einen Ausschnitt aus einem amtlichen Dokument, das laut dem Gerichtsurteil identifizierbar ist als jenes, welches «Schimanski» im nur restriktiv zugänglichen Polizeiarchiv beschafft hatte. Erkennbar wurde dies, weil die Polizei im Archiv kurz vor «Schimanskis» Zugriff eine Änderung im Layout der Dokumente vorgenommen hatte. Das konnte die «Sonntags-Zeitung» schwerlich wissen. Aber der Fall zeigt, wie heikel es selbst scheint, geheime Dokumente als Beweisstücke im Original zu publizieren.