Nach dem LKA-Niedersachsen setzt jetzt auch das Bundeskartellamt das BKMS-System als Portal zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen ein. Damit setzt das Bundeskartellamt nunmehr wohl neben dem, seit langem gerade in Kartellverfahren auf nationaler und EU-Ebene erfolgreich praktizierten Bonussystem für Unternehmen (Anträge hierfür können auch weiterhin nicht anonym gestellt werden), die als erste aus einem Kartell ausscheren, auch gezielt auf Hinweise von Einzelpersonen, insbesondere von Beschäftigten.
Nachfolgend geben wir die Pressemitteilung des Bundeskartellamts im Wortlaut wieder:
Bonn, 1. Juni 2012: Das Bundeskartellamt hat heute ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen auf Kartellverstöße freigeschaltet. Das System ist in langjähriger Praxis von Landeskriminalbehörden erprobt. Es garantiert die Anonymität von Informanten und ermöglicht dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation mit Ermittlern des Bundeskartellamts über einen geschützten elektronischen Briefkasten.
Andreas Mundt: „Kartelle finden im Verborgenen statt und die Beteiligten verhalten sich meist äußerst konspirativ. Insider-Wissen kommt bei der Aufdeckung und Zerschlagung der Kartelle eine entscheidende Bedeutung zu. Das neue System gibt nun auch solchen Informanten, die sich aus Furcht vor Repressalien bislang nicht bei uns gemeldet haben, eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen.“
Das Hinweisgebersystem macht die Aufdeckung von Kartellen wahrscheinlicher. Dadurch werden geheime Absprachen unsicherer und Kartelle destabilisiert. Zusätzlich erhöht dies nach den Erfahrungen des Bundeskartellamts die Anreize für die Kartellanten selbst, das Bonusprogramm des Amtes in Anspruch zu nehmen und Kartelle als Kronzeuge offenzulegen. Insgesamt gesehen bedeutet die Einführung des Hinweisgebersystems somit eine weiteren Stärkung der Kartellverfolgung, deren Effektivität in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen des Bundeskartellamts kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden konnte.
Weitere Informationen über die Kartellverfolgung des Bundeskartellamtes, das Hinweisgebersystem und die Bonusregelung sind auf der Website des BKartA unter www.bundeskartellamt.de abrufbar.