So lautet eine der Schlussfolgerungen einer Studie des Office of Research Integrity (ORI) in den USA die sich mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und dessen Meldung durch Whistleblower befasst. Der entsprechende Bericht bei Telepolis zeigt auf, das wissenschaftliches Fehlverhalten gar nicht so selten ist und dass immer noch viel zu wenige Meldungen stattfinden. Neben der Angst vor Sanktionen und Unannehmlichkeiten wird auch die Kultur des Schweigens beklagt die es zu durchbrechen gelte:
Das müsse sich unbedingt ändern – und gleichzeitig gelte es, die Whistleblower zu schützen, so dass diese keine Angst um ihre eigene Karriere haben müssten. Es müsse klar sein, wer an wen in welcher Form zu berichten habe – und schließlich müssten die Institute auch alternative Wege suchen, die Integrität ihrer Forschung zu schützen, indem sie wirksame Untersuchungsprozesse installieren.
In Deutschland befasst sich zwar die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler VDW schon seit längerem mit dem Thema Whistleblowing, auch hier dürfte die Problemlage aber durchaus ähnlich sein.
Außerdem zeigt das Beispiel erneut die Breite des Themas, denn die Forderung der US-Wissenschaftler nach einem Kulturwandel stimmt ja mit jener des Chefs der Deutschen Telekom überein. Der gegenwärtige Vorschlag zu § 612a n.F. BGB trägt all dem jedoch keine Rechnung.