Dürfen die Medien den Informationen von Whistleblowern aus Behörden vertrauen und über solche angeblichen Missstände berichten, oder kann dem der Schutz des Ansehens der Behörde entgegengehalten werden? Hat diese ein Recht auf Richtigstellung?
Bei all dem was heute vor dem 6. Zivilsenat des BGH verhandelt wird, geht es um nicht weniger als die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit «im Spannungsverhältnis zwischen Informantenschutz und Ansehensschutz» (AZ: VI ZR 83/07) und darum ob einer Behörde ein solcher Ansehensschutz überhaupt zustehen kann.
Nachdem der Focus bereits in erster (LG) und zweiter Instanz (OLG Hamburg) zur „Veröffentlichung einer Richtigstellung“ verurteilt wurde ist nun der Bundesgerichtshof am Zuge.
Focus hatte behauptet das BKA habe Akten manipuliert, um eine undichte Stelle in den eigenen Reihen zu entlarven. Hintergrund des Streits ist ein «Cicero»-Artikel über den inzwischen getöteten Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi, der aus geheimen BKA-Unterlagen zitiert hatte.
Weitere Infos u.a. bei:
Besondere Brisanz hat das Ganze auch vor dem Hintergrund der aktuellen Vorhaben zur Ausweitung der Befugnisse des BKA nach dem Motto: immer mehr und am liebsten ohne jede Kontrolle.
Nachtrag: Der BGH hat die Vorinstanzen bestätigt und den Focus zur Richtigstellung verurteilt (vgl. z.B. reuters)!