Die Bundestagsfraktion der Grünen hat gestern ihren, seit längerem angekündigten, Gesetzesentwurf zum Whistleblowerschutz veröffentlicht und lädt in einem eigenen Blog und in der Beck-Community dazu ein, den Vorschlag zu diskutieren. Neben dieser online Diskussion wollen die Grünen den Text auch in einem öffentlichen Fachgespräch in Berlin am 30.11.2011 von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr mit allen Interessierten diskutieren.
Der Vorschlag der Grünen beinhaltet kein eigenständiges Whistleblowerschutzgesetz sondern ein Artikelgesetz welches gesetzlichen Whistleblowerschutz sicherstellen will durch:
- Einführung einer gesetzlichen Beweislastregelung im bestehenden Maßregelungsverbot des §612a BGB;
- einen neuen §612b BGB mit einer Regelung der Anzeigerechte von Arbeitnehmern an den Arbeitgeber oder dessen Beauftragte (Abs. 1) und unter engeren Voraussetzungen an eine „zuständige außerbetriebliche Stelle“ (Abs. 2) und direkt an die Öffentlichkeit (Abs. 3). Interessant ist dabei auch die in Abs. 4 vorgesehene Erlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen „eine verkörperte Wiedergabe der betrieblichen Information, die er offenbaren will“ herzustellen;
- Lockerungen der Verschwiegenheitspflichten im Bundesbeamtengesetz und – für Beamte der Kommunen und Länder – im Beamtenstatusgesetz.
Whistleblower-Netzwerk begrüßt den dialogischen Ansatz der Grünen und wird sich an der Diskussion und auch an dem angekündigten Fachgespräch beteiligen. An dieser Stelle verzichten wir jedoch zunächst auf eine inhaltliche Stellungnahme, da wir den Entwurf der Grünen und auch dessen Begründung (Achtung diese findet sich nur in der PDF-Datei im Beck-Blog) zunächst im Detail analysieren und mit unserem eigenen Gesetzesentwurf, unseren Kernpunkten und unserer Kritik am ebenfalls an §612a BGB anknüpfenden Gesetzesentwurf der großen Koalition aus dem Jahre 2008 abgleichen wollen.
Übrigens gibt es auch bei den Piraten derzeit einen neuen internen Antrag zum Whistleblowerschutz im Strafrecht und von der Fraktion der Linken im Bundestag war zu erfahren, dass deren Antrag zum Whistleblowerschutz im Bundestag am 27.02.2011 ab 14:00 Uhr Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein wird.
Der angekündigte Gesetzesentwurf der SPD Bundestagsfraktion steht demgegenüber immer noch aus. Auch darüber, ob im Umfeld der G20-Tagung weitere detaillierte Papiere zum Whistleblowerschutz vorgelegt wurden – auf die die Bundesregierung laut Antwort auf eine Anfrage der Grünen für ihre Positionierung zu warten scheint – ist uns derzeit noch nichts bekannt. Grundsätzlich hielten die G20 aber auch in Cannes an ihrer Priorität gesetzlicher Whistleblowerschutz fest und lobten die entsprechenden jüngsten Aktivitäten in Südkorea.