Gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen und Investigativjournalist*innen klagen wir vor verschiedenen deutschen Verwaltungsgerichten gegen die Überwachungsbefugnisse deutscher Nachrichtendienste. Dieses Gesetz erlaubt Geheimdiensten die Überwachung der digitalen Kommunikation von Bürger*innen, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen sie vorliegt.
Neben der grundsätzlichen Gefährdung bürgerlicher Freiheitsrechte durch diese Befugnisse, stellt der Staatstrojaner auch für Whistleblower eine Bedrohung dar, weil ihre Anonymität so nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus, könnten auch wir durch unsere Beratungstätigkeit Ziel von staatlicher Ausspähung werden.
Unser Geschäftsführer Thomas Kastning hierzu: „Zentral in der Kommunikation mit möglichen Whistleblowern ist Vertrauen. Dieses Vertrauen ist durch die Möglichkeit der staatlichen Überwachung unterminiert.“
Auch die Überwachung von Reporter*innen wäre durch dieses Gesetz möglich, wenn sie im Rahmen ihrer Recherche mit überwachten Personen in Kontakt treten. „Dieses Gesetz ist auch ein Angriff auf den Informantenschutz im digitalen Raum“ , so Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Ferner sagte Mihr, dass diese Überwachung auf den ersten Blick wie eine Nebensächlichkeit erscheinen möge, jedoch für investigativ arbeitende Journalisten große Konsequenzen haben könne. Ähnlich äußerte sich Martin Kaul, Investigativjournalist und Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen: „Die rechtliche Lage berücksichtigt die Ansprüche von uns Investigativjournalist*innen nicht hinreichend.“
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