Die Verhandlungen zur Whistleblower-Richtlinie in Brüssel treten in ihre entscheidende Phase. Vor der mutmaßlich letzten Verhandlungssitzung am Montag, den 4.3.2019, richtete Whistleblower-Netzwerk e.V. nochmals einen Appell an die Vertreter*innen der drei EU-Institutionen, keine fixe Stufenregelung bei den Meldewegen für Hinweisgeber*innen zu vereinbaren.
„Die obligatorische interne Berichterstattung ist eine Perversion der Idee des Whistleblowing und ein Schlag ins Gesicht aller Arbeiternehmer*innen. Die Grundannahme dahinter ist, dass diese beabsichtigen, der Organisation, für die sie arbeiten und von der sie abhängig sind, Schaden zuzufügen – und dass sie zudem nicht über ein ausreichendes Urteilsvermögen verfügen, um die richtige Entscheidung für den geeigneten Berichterstattungskanal zu treffen.“ (Annegret Falter)
Der offene Brief an die Rumänische Ratspräsidentschaft, den Vize-Kommissionspräsidenten Frans Timmermans, Justizkommissarin Věra Jourová, sowie die zuständige Berichterstatterin des EU-Parlaments, Virginie Rozière, kann hier eingesehen werden:
Update 17.04.2019
Inzwischen gibt es eine Antwort der EU Kommission an Whistleblower-Netzwerk e.V. :