„Nicht alle Whistleblower werden zum Staatsfeind Nummer eins wie Julian Assange“, sagt Annegret Falter. „Dennoch müssen sie negative Konsequenzen fürchten.“
taz: Frau Falter, diese Woche beschließt die EU einen besseren Schutz für Whistleblower, auch die Bundesregierung hatte kürzlich Verbesserungen verabschiedet. Warum haben auf einmal alle ihr Herz für Menschen entdeckt, die auf Probleme hinweisen?
Annegret Falter: Whistleblower haben zur Aufdeckung von wirklich großen Missständen beigetragen. Katastrophale Zustände in der Pflege zum Beispiel, Steuerbetrug oder der Handel mit gepanschten Krebsmedikamenten. Und gleichzeitig bemerkt die Gesellschaft, was wir ohne Whistleblower zu lange nicht erfahren haben: Zum Beispiel, dass die Luft immer stärker mit Stickoxiden belastet ist, was für Kinder, Alte und Kranke lebensgefährlich sein kann.
Ein Whistleblower bei VW hätte also das Schlimmste verhindern können?
Wahrscheinlich. Wir wissen natürlich nicht, ob es nicht einen internen Hinweisgeber gegeben hat. Aber das Problem bei internen Meldungen ist bislang: Das Unternehmen kann sich entscheiden, ob es den Missstand beseitigt oder den Whistleblower.
Und das soll sich künftig ändern?
Ja, und das war der größte Streitpunkt in den Verhandlungen bei der EU. Bislang ist es in Deutschland so: Whistleblower müssen sich erst einmal intern melden. Das führt nicht nur dazu, dass eine Behörde oder Firma einen internen Kritiker einfach mal kündigen kann, wenn er zu unbequem wird. Sondern auch dazu, dass sie Beiweise vernichten kann. Oder Zeugen beeinflussen. Künftig sollen sich Whistleblower auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden dürfen. Das ist schon mal extrem viel wert. Nur der dritte Weg, an die Öffentlichkeit zu gehen, der ist weiterhin eingeschränkt. Das ist nur erlaubt, wenn die Behörden nicht angemessen reagieren oder ein vordringliches öffentliches Interesse an dem Problem besteht.
Wie soll ein Hinweisgeber das einschätzen können?
Das wird schwierig. Sehr schwierig. Denn seit es Whistleblowing gibt, gibt es auch die Gegenbewegung: Hinweisgeber sollen daran gehindert werden, Dinge öffentlich zu machen. Daher gehen solche Menschen weiterhin ein großes Risiko ein. Ihnen drohen Kündigungen, Schadenersatzklagen oder auch Strafen und das schafft leider auch die Richtlinie nicht ganz ab.
Diese Gegenbewegung ist in Deutschland besonders stark. Die Politik hierzulande hat in den vergangenen Jahren alles daran gesetzt, Regeln zum Schutz von Whistleblowern nicht umzusetzen. Woher kommt dieser Widerstand?
Das liegt vor allem an der starken Lobbyarbeit der Wirtschaft. Die Unternehmen haben ein großes Interesse daran, als Erstes auf entsprechende Meldungen zuzugreifen. Für dieses Ziel ist es immens nützlich, Whistleblowern generell eine Schädigungsabsicht zu unterstellen und genau das macht diese Lobby. Aber empirisch gibt es überhaupt keine Belege dafür, das Whistleblower Unternehmen schaden. In den USA ist es ja sogar umgekehrt: Da gibt es ein Belohnungssystem für Menschen, die Missstände melden – was aber auch zu Problemen führt. Klar, der finanzielle Anreiz kann bewirken, dass Menschen einfach deshalb etwas melden, weil sie auf Geld hoffen. Falschmeldungen lassen sich natürlich letztlich als solche erkennen und sind strafbar, schaden aber natürlich erst einmal.
Aber den Wikileaks-Gründer Julian Assange haben die USA wegen Verschwörung angeklagt, er wurde vor wenigen Tagen in seinem Londoner Exil festgenommen. Warum ist in den USA die Diskrepanz bei der Behandlung von politischen und wirtschaftlichen Whistleblowern so groß?
In der Politik gibt es schon immer ein generelles Geheimhaltungsinteresse – in den USA wie auch in anderen Ländern werden in solchen Fällen häufig Gründe der inneren oder äußeren Sicherheit vorgeschoben. Im Fall Manning, Snowden und Assange geht es darum, potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Was hingegen Whistleblower in der Wirtschaft angeht, ist das anders: Da haben die USA schon früh den Nutzen für das Gemeinwohl erkannt.
Wäre ein Belohnungssystem denn auch für Deutschland etwas?
Das wird es in Deutschland nicht geben, dafür ist die Angst vor Denunziantentum hier viel zu groß. Das liegt in der spezifischen deutsche Geschichte: Es gab die Gestapo und die Stasi, die beide von Denunzianten profitierten. So erklärt sich ein Stück weit die große Furcht davor.
Wie grenzen Sie Whistleblower von Denunzianten ab?
Der Denunziant handelt im eigenen, der Whistleblower im öffentlichen Interesse. Der Denunziant erhofft sich Vorteile, der Whistleblower geht ein Risiko ein. Der Denunziant biedert sich an, der Whistleblower legt sich an.
Hinweisgeber und ihre Unterstützer sollen künftig Zugang zu rechtlicher, finanzieller und psychologischer Unterstützung bekommen. Wie müsste so etwas geregelt werden?
Ganz wichtig ist: Es darf nicht einfach eine zentrale staatliche Stelle werden. Denn die kann unmöglich Ahnung von allen Bereichen – von Chemikalien im Grundwasser über gepanschte Medikamente bis zu Risiken der Atomtechnologie haben.
Was wäre besser?
Wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden zuständig sind, das könnte funktionieren. Also zum Beispiel die Landesdatenschutzbehörden oder die Lebensmittelaufsicht.
Ein großes Problem von Whistleblowern, die an die Öffentlichkeit gegangen sind, ist: Sie bekommen mindestens in der Branche keinen Job mehr. Wie ließe sich das abfangen?
Man könnte zum Beispiel mit einem Fonds arbeiten. Wenn der Hinweis eines Whistleblowers dazu führt, dass ein Unternehmen eine Strafe oder ein Bußgeld zahlen muss oder der Staat Geld sparen kann, dann fließt ein fester Prozentsatz in diesen Fonds. Und der könnte abhängig von der Bedürftigkeit Gelder verteilen. Damit würde man vermeiden, dass Menschen, wie etwa die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, erst mal auf eigene Kosten vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen.
Könnte die Bundesregierung das bei der Umsetzung der Richtlinie noch mit aufnehmen?
Das ginge. Denn die Richtlinie setzt nur Mindeststandards. Einen besseren Schutz von Whistleblowern darf jeder EU-Mitgliedsstaat vorschreiben.
Momentan geht die Debatte aber in eine andere Richtung: Es sieht eher danach aus, als würde die Bundesregierung den Schutz so gering wie irgend möglich ausgestalten.
Das wäre in ein paar Punkten fatal. Zum Beispiel beschränkt sich die Richtlinie auf EU-Recht. Whistleblower sind also nur dann geschützt, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden.
Was immerhin von Lebensmitteln über Privatsphäre bis Luftverschmutzung einiges ist.
Ja, aber längst nicht alles. Das müssen die Mitgliedsstaaten unbedingt erweitern, damit auch geschützt ist, wer Verstöße gegen nationales Recht meldet. Ich befürchte, dass die Bundesregierung weiterhin verhindern will, dass sich Whistleblower gleich an eine externe Stelle, wie etwa die Staatsanwaltschaft wenden.
Immerhin: Der Bundestag hat Ende März das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet und damit den Schutz von Whistleblowern schon mal etwas verbessert. Besteht also Hoffnung?
Ein bisschen. Aber auch nur, weil eine ganz tolle Koalition der Zivilgesellschaft, von Gewerkschaften und NGOs und von einem Teil der EU-Parlamentarier, sich für einen besseren Schutz starkgemacht hat. Das war geradezu eine Sternstunde partizipativer europäischer Öffentlichkeit. Wir müssen es schaffen, diesen Druck aufrechtzuerhalten. Damit es mehr Menschen gibt, die sich trauen, Missstände zu sehen und aufzudecken.