Whistleblower-Netzwerk e.V. hat sich mit einer Stellungnahme an dem Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum Thema „Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen“ beteiligt. In seiner Stellungnahme weist das Netzwerk darauf hin, dass die Wirtschaft und alle Unternehmen einer gesellschaftlichen und demokratischen Rückkopplung und Kontrolle bedürfen. Diese ist aber nur möglich, wenn verlässliche Informationen zu gesellschaftlich wichtigen Zusammenhängen und Auswirkungen von Wirtschaftstätigkeit vorliegen. Daher sind validierbare Berichtspflichten für Unternehmen nicht in erster Linie unter individuellen Kosten-Nutzen Gesichtspunkten, sondern vor dem Hintergrund der Wahrung des öffentlichen Interesses als Grundvoraussetzung jedes wirtschaftlichen Handelns, zu bewerten und zu befürworten.
In seiner Stellungnahme konzentriert sich Whistleblower-Netzwerk e.V. darauf, der EU-Kommission den Nutzen von Whistleblowing als kostengünstiges und universell einsetzbares Validierungstool für Unternehmensinformationen nahezubringen. So könnte das derzeitige Grundübel der CSR-Berichte von Unternehmen, die fehlende Überprüfbarkeit und somit die mangelnde Unterscheidbarkeit von ernsthaftem Engagement und bloßer Propaganda, gelöst werden. Dabei kommt es darauf an, dass jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte – über die gesamte Zuliefer- und Produktionskette – zukünftig die Möglichkeit haben sollte, seitens der Unternehmensleitungen offengelegte (Fehl-)Informationen in Zweifel zu ziehen und insbesondere Verstöße der Unternehmen gegen Rechtsnormen oder ihre eigenen CSR-(Selbst-)Verpflichtungen, an dafür zuständige Stellen zu melden. Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Whistleblower auf Grund derartiger Meldungen keine Repressalien erleiden.
Darüber hinaus hat Whistleblower-Netzwerk als Mitgliedsorganisation auch an der Stellungnahme des Corporate Accountability – Netzwerk für Unternehmensverantwortung (CorA-Netz) mitgewirkt. Auch in der CorA-Stellungnahme finden sich einige Hinweise auf die Bedeutung von Whistleblowing, darüber hinaus werden aber auch viele andere wichtige, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsthemen angesprochen, die in zukünftigen Berichtspflichten für Unternehmen stärkere Berücksichtigung finden sollten.