Landtagsgutachten belegt fehlenden Schutz für Whistleblower im öffentlichen Dienst

Auf Initiative des Abgeordneten Patrick Breyer (Piraten) hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages von Schleswig Holstein in einem Gutachten festgestellt, dass Whistleblower im öffentlichen Dienst in Deutschland noch immer ihren Job riskieren. Unter dem Titel „Pfeifen verboten“ stellt Heribert Prantl dazu in der Süddeutschen Zeitung fest: „Schweigen ist Gold. Reden ist – Edeka, Ende der Karriere„.

Regelmäßige Leserinnen und Leser unseres Blogs werden diese Feststellungen kaum überraschen. In dem, im November 2013 veröffentlichten und von uns für Transparency International erstellten, Gutachten wurde bereits festgestellt:

„for public officials compared to private employees there are on the one hand even more situations in which an official might be obliged to inform his direct superior and on the other hand even higher hurdles to blow the whistle if their potential addressee is not someone in their chain of command. Not respecting these obligations may lead to disciplinary sanctions, up to dismissal and loss of pension rights.“

Zugleich wurde dort auch bereits auf den äußerst engen Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht in den §§ 67 Abs. 2 Nr. 3  BBG  und 37 Abs. 2 Nr. 3  BeamtStG hingewiesen. Diese beziehen sich eben nicht auf alle Straftaten, ja nicht einmal auf alle Korruptionsdelikte und erlauben auch nur ein Whistleblowing an zuständige Behörden. Das Landtagsgutachten verweist nunmehr ergänzend darauf, dass aus den generellen Beamtenpflichten zur Beratung der Vorgesetzten und zur Loyalität (welche Absurditäten sich hieraus ergeben können hatten wir anhand eines Beispiels aus der EU bereits einmal dargelegt) sogar noch weitere Einschränkungen beim Whistleblowing folgen könnten. Außerdem sei ein anonymes Whistleblowing mangels entsprechender Mechanismen und ein vertrauliches Whistleblowing mangels eines rechtlich abgesicherten Zeugnisverweigerungsrechts z.B. der Korruptionsbeauftragten ebenfalls kaum möglich.

Angesichts dieser Analyse hatten wir in unserem Vorschlag für einen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz eine explizite Erstreckung auf den Bereich des öffentlichen Dienstes gefordert und die SPD Bundestagsfraktion kritisiert, weil sie eben jene Erstreckung in ihrem ansonsten recht positiven Gesetzgebungsvorschlag aus der letzten Legislaturperiode unterlassen hatte. Zuletzt hat auch der Europarat in seiner offiziellen Empfehlung an die Mitgliedstaaten ebenfalls effektiven Whistleblowerschutz auch für den öffentlichen Sektor gefordert.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Notwendigkeit nunmehr auch anderswo erkannt wird. So hatte z.B. Transparency International Deutschland im Herbst 2013 z.B. noch behauptet „In Deutschland genießen lediglich Beamte einen guten Schutz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen“,  twitterte aber gestern:

Interessant sind auch die Hintergründe, die Breyer veranlasst hatten das Gutachten überhaupt anzufordern. Diese werden in Beiträgen der shz.de deutlich, die sich mit dem Gutachten aber auch mit der Geschichte der Whistleblowerin und Tierärztin Margrit Herbst (die auch in unserer Ausstellung dokumentiert ist) und aktuellen Skandalen am gleichen Schlachthof beschäftigen, die ebenfalls erst wieder durch einen Whistleblower ans Tageslicht gebracht wurden.

 

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