Just am internationalen Anti-Korruptionstag hat die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) zwei Länderberichte zu Deutschland innerhalb der 3. Überprüfungsrunde der Europaratskonventionen gegen Korruption (deren Ratifizierung in Deutschland bisher vor allem noch an der fehlenden Regelung der Abgeordnetenbestechung scheitert) vorgelegt. Themen waren einerseits die strafrechtliche Behandlung von Korruption und zum anderen die Transparenz der Parteienfinanzierung. Whistleblowing wurde diesmal nicht erwähnt, obwohl hier eigentlich gegenüber dem letzten Bericht, der für Deutschland noch auf eine bevorstehende Gesetzesinitiative zum Whistleblowerschutz im Zivilrecht hinwies, die ja zwischenzeitlich gescheitert ist, eine Klarstellung nötig gewesen wäre. Aber diesmal ging es eben nur um die beiden genannten Themen.
Die diesbezügliche Bilanz von GRECO fällt aber ebenfalls nicht gerade positiv aus. Hauptkritikpunkt ist dabei, die immer noch fehlende Übertragung der Regelungen zur Beamtenbestechung auf Parlamentarier. Letztere spielt auch für die Kritik im Bereich Parteienfinanzierung und -Sponsoring eine Rolle, da Abgeordnete ja auch insoweit keinen tauglichen Transparenzregelungen unterworfen sind. Kritisiert wurde außerdem die fehlende Unabhängigkeit des Kontrollorgans Bundestags und die sehr verzögerte Veröffentlichung von Daten zur Parteienfinanzierung. Insgesamt enthalten die Berichte 20 konkrete Empfehlungen wo Deutschland nachbessern muss und deren Umsetzung GRECO in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 überprüfen wird. Transparency International Deutschland hat eine Pressemitteilung zu den GRECO-Berichten herausgegeben.