Während Vorstandsmitglieder bisher oft auch bei eigenem Fehlverhalten noch mit einem goldenen Handschlag rechnen konnten, könnte die Entscheidung des Siemens Aufsichtsrats Schadensersatzforderungen gegen frühere Spitzenmanager zu erheben, hier zu einem Umdenken führen. Der Begriff „Risiko“ dürfte damit auch für diesen Personenkreis noch etwas greifbarer werden, jedenfalls dann, wenn sich die Justiz in der Lage erweisen sollte, „Gerechtigkeit gegenüber Jedermann zu üben“ und wenn eine Verantwortlichkeit nicht nur für – eventuell nicht beweisbares – positives Wissen, sondern auch für fahrlässiges Nichtwissen bzw. Nichtwissenwollen festgestellt werden sollte.
Spätestens dann wird vielleicht auch in jenen Kreisen die Erkenntnis wachsen, das Whistleblowing ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Risiken ist und es darauf ankommt, bei der Belegschaft Vertrauen zu erwerben um kritische Informationen zu erhalten.