Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Näheres ist in § 8 der Satzung geregelt. Seit dem 11.11.2023 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Geschäftsführender Vorstand (zugleich Vorstand i.S.d. § 26 BGB):