Jana Wömpner ist Juristin und für den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes als Referatsleiterin für das Individualarbeitsrecht und angrenzende Rechtsgebiete tätig. Sie ist dort u.a. auch für die rechtliche Ausgestaltung des Schutzes von Whistleblowern im Arbeitsverhältnis zuständig.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem Zweiten Staatsexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht war sie als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in einer Hamburger Anwaltskanzlei tätig. Sie hat dort ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts vertreten.