„Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung“, heißt es in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.1970 (1 BvR 690/65). Diese Problematik ist unverändert aktuell. Das öffentliche Bild von Hinweisgeber/innen schwankt allerdings zwischen Helden- und Denunziantentum. Auch ist das Wissen um wissenschaftliche Erkenntnisse zur „Realität des Whistleblowings“ (etwa typische Merkmale und Verläufe) wenig verbreitet. Ebenso verhält es sich mit Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, Informationen über Missstände weiterzugeben. Wir wollen durch mehrere Vorträge mit anschließender Podiumsdiskussion über die aktuelle rechtliche Lage informieren, so z.B. auch über die europäischen Vorgaben zur Thematik. Die Veranstaltung folgt dem Motto „science goes public“ und ist deshalb sowohl für Fachpublikum als auch die Zivilgesellschaft geöffnet.
Anmeldung: per E-Mail an elke.wienhausen@jura.uni-muenchen.de, per Fax an 089/2180-3580
Die Anzahl der Teilnehmenden ist durch die Raumkapazität begrenzt. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Erst mit Eingang dieser Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Bitte informieren Sie die LMU im Fall einer Verhinderung, damit ggf. Personen aus der Warteliste berücksichtigt werden können.
Hinweis: Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO kann auf Wunsch bei Anmeldung bis 8.11.2019 erteilt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben und den Namen deutlich schreiben.