Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR veröffentlicht am 16. Februar 2021 neues Whistleblower-Urteil.
Der deutsche Arzt Dr. Gawlik klagte vor dem EGMR, weil ihm im Jahr 2014 sein Arbeitgeber, das Landesspital Liechtensteins, gekündigt hatte. Dr. Gawlik hatte den Chefarzt des Landesspitals bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts aktiver Sterbehilfe angezeigt. Deswegen wurde ihm fristlos gekündigt.
Obwohl sich das Urteil gegen Liechtenstein richtet, wird es auch für das Whistleblower-Recht in Deutschland Maßstäbe setzen, das bis zum 17. Dezember 2021 die Whistleblower-Richtlinie der EU umgesetzt haben muss.
Das Urteil des EGMR erhält dadurch besondere Aktualität, dass gleichzeitig beim Landgericht Oldenburg ein Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst anhängig ist, denen vorgeworfen wird, durch Unterlassen Menschen getötet zu haben, weil sie deren Tötung für möglich gehalten haben, aber nicht eingeschritten sein sollen (LG Oldenburg 5 Ks 20/16).
Das Urteil wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 16. Februar 2021 um 10 Uhr ins Netz stellen.
Teilnehmer*innen an der PK:
- Annegret Falter (Whistleblower Netzwerk e.V.)
- Dr. Lothar Gawlik, Arzt, Whistleblower und Beschwerdeführer beim EGMR
- RA Benedikt Hopmann, Anwalt von Dr. Gawlik; schon anwaltliche Vertretung der Altenpflegerin Brigitte Heinisch gegen Deutschland, EGMR v. 21.7.2011 Nr. 28274/09
Kontakt
Benedikt Hopmann
Rechtsanwalt
(in Bürogemeinschaft mit RA Reinhold Niemerg)
Schönhauser Allee 72 A
10437 Berlin
Mobil: 0170 38 25 372
e-mail: hopmann@kanzlei72a.de
Teilnahme
Link zur Teilnahme an der PK: https://us02web.zoom.us/j/89601513991 (Link am 16.02. auch unter http://www.kanzlei72a.de/kanzlei72a_aktuelles.html abrufbar)
Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Zoom-Link zur PK haben, können Sie sich an claudiadorfmueller@gmail.com wenden.
Die Pressekonferenz wird zudem live über den YouTube-Account des Medienkollektivs komm:on gestreamt: https://www.youtube.com/channel/UC7DSgzPnJO5Nb6jXv0jco0w
Dr. Gawlik wird auch in einem Audio-Podcast Stellung zu seinem Fall nehmen; der Podcast wird unter dem link https://widerstaendig.de/podcast/ vom 17. Februar an im Netz zu hören sein.
Die Pressekonferenz wird in Trägerschaft mit dem Whistleblower Netzwerk e.V. ausgerichtet und mit Unterstützung des Medienkollektivs komm:on durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Artikel (14.2.2020) im SPIEGEL: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/aus-sorge-um-patienten-zeigte-er-seinen-chef-an-und-wurde-gefeuert-a-dfa69854-5104-451b-81f5-15ef1cf3ba03
Pressemitteilung des EGMR vom 11. Februar 2021 zum Sachverhalt Gawlik ./. Liechtenstein (Beschwerde Nr. 23922/19)
Zur Bindungswirkung von EGMR-Urteilen für deutsche Gerichte: https://widerstaendig.de/2021/02/08/wie-binden-urteile-des-egmr-deutsche-gerichte/
Zum Maßstab, nach dem der EGMR prüft, ob Whistleblowing rechtmäßig ist: https://widerstaendig.de/2021/02/08/wie-pruefte-der-egmr-whistleblower-faelle/
Zum Stand der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht: https://whistleblower-net.de/eu-richtlinie/politik/
Zum Verfahren beim Landgericht Oldenburg: https://landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anklage-gegen-verantwortliche-aus-dem-klinikum-delmenhorst-aktueller-sachstand-193695.html