„Don’t kill the messenger“ – Whistleblower zwischen Recht und Gerechtigkeit

Ort: Ratssaal Rathaus der Landeshauptstadt Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel

Eintritt: frei, Personalausweis erforderlich

Anmeldung: bis Freitag, 18. Oktober unter www.politische-bildung.sh/anmeldung oder telefonisch: 0431 988-1646

Dem Whistleblower* geht es wie dem sprichwörtlichen Messenger. Denn er überbringt eine schlechte Nachricht, wenn er auf Straftaten, Missstände oder Gefahren in seinem Arbeitsumfeld hinweist. Oft kommt das der Gesellschaft oder „intern“ dem eigenen Unternehmen zugute. Aber selten wird es ihm gedankt. Eher wird er ausgegrenzt und gemobbt, v.a. wenn er den Missstand einer Behörde anzeigt oder sich gar an die Medien wendet. Dann gilt er als Wichtigtuer und Nestbeschmutzer, der den Chef verrät und die Arbeitsplätze der Kolleg*innen gefährdet. Weil er angeblich die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt, kann ihm sogar gekündigt werden. Ist das „gerecht?“

Ist es nicht. Aber die gegenwärtige Rechtslage lässt es zu.

Es gibt in Deutschland nur vereinzelte gesetzliche Regelungen zum Whistleblower-Schutz. Ansonsten dominieren Richterrecht und Rechtsunsicherheit. Damit könnte es nun bald vorbei sein. Eine Richtlinie aus Brüssel schreibt Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern vor. Transparency International und Whistleblower Netzwerk werden den Gesetzgebungsprozess in Deutschland kritisch begleiten.

Begrüßung: Dr. Christian Meyer-Heidemann, Landesbeauftragter für politische Bildung

Grußwort: Hans-Werner Tovar, Stadtpräsident der Landeshauptstadt Kiel

Podiumsdiskussion:

  • Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency International Deutschland e. V.
  • Inken Brand, Head of Compliance Office, Drägerwerk AG & Co. KGaA
  • Thomas Kastning, Whistleblower-Netzwerk e.V.
  • Oliver Schröm, Journalist und Publizist

Moderation: Ulrich Metschies, Kieler Nachrichten

Zur Ausstellung
Wenn eine*r aufdeckt, dass sein Chef seit Jahren gepanschte Zytostatika an schwer kranke Krebspatient*innen verkauft – ist das Verrat? Dem kaufmännischen Apotheken-Mitarbeiter Martin Porwoll wurde unter einem Vorwand gekündigt. Wenn eine Altenpflegerin wegen unhaltbarer Zustände im Heim die Leitung anzeigt – ist das ein Verstoß gegen ihre arbeitsvertragliche „Treuepflicht“? Ja, meinten die deutschen Gerichte. Brigitte Heinisch obsiegte erst nach fünf Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. War das gerecht? Wenn eine Tierärztin entdeckt, dass die BSE-Seuche Deutschland erreicht hat und aus Sorge um die Gesundheit vieler Menschen öffentlich davor warnt – wurde ihr „mit Recht“ gekündigt?
Diese und viele weitere Schicksale von Whistleblowern werden in der Ausstellung „Licht ins Dunkel bringen“ geschildert.

*Whistleblower sind häufig auch Frauen.

Offizielle Einladung

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