Wir trauern um unser Beiratsmitglied. Er hat die Debatte zur Stärkung staatlicher Transparenz, der Meinungsäußerungsfreiheit und des Whistleblowerschutzes maßgeblich vorangetrieben.
Der Kabinettsbeschluss für ein Whistleblowerschutzgesetz ist da. Trotz erheblicher Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage lässt er in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig.
Der „Tagesspiegel“ schlägt Alarm wegen des erneut verschleppten Hinweisgeberschutzgesetzes und schildert die Problematik des Whistleblowings anhand des Schicksals von Martin Porwoll.
TI-D und WBN appellieren an Außenministerin Baebock, sich für die Freilassung von Assange und für Schutz von Whistleblowern aus den Geheimdiensten einzusetzen.
Warum der Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz trotz Verbesserungen überarbeitet werden muss – unsere Stellungnahme zusammen mit Whistleblowing International Network (WIN).
Der vom Bundesjustizministerium in die Ressortabstimmung gegebene Referentenentwurf zum Whistleblowerschutz-Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Whistleblower sind in Wirtschaft, Politik und Verwaltung nicht gern gesehen wie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 23 weitere EU-Mitgliedsstaaten zeigt.