Pressemitteilung: Hinweisgeberschutzgesetz kann nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Kraft treten. Trotz aller Mängel bringt es Fortschritte gegenüber Status quo.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Bei den Bußgeldvorschriften und für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gelten teilweise Übergangsregelungen bis Dezember.
Pressemitteilung von Whistleblower-Netzwerk (WBN) und Reporter Ohne Grenzen (RSF) zur überfälligen Verabschiedung eines Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundestag.
Pressemitteilung zur zweiten Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Hinweisgeberschutz und zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie
Der Kabinettsbeschluss für ein Whistleblowerschutzgesetz ist da. Trotz erheblicher Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage lässt er in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig.