Pressemitteilung: Hinweisgeberschutzgesetz kann nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Kraft treten. Trotz aller Mängel bringt es Fortschritte gegenüber Status quo.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Bei den Bußgeldvorschriften und für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gelten teilweise Übergangsregelungen bis Dezember.
Pressemitteilung von Whistleblower-Netzwerk (WBN) und Reporter Ohne Grenzen (RSF) zur überfälligen Verabschiedung eines Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundestag.
Pressemitteilung zur zweiten Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Hinweisgeberschutz und zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie
Digitale Veranstaltung am 21.3. ab 17:00 Uhr mit Beiträgen von Raphael Halet, Dr. Simon Gerdemann (Fachjurist), Annegret Falter (WBN) und Christian Mihr (ROG)