Pressemitteilung: Das Hinweisgeberschutzgesetz verstößt gegen die Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Whistleblower-Netzwerk hat daher Beschwerde eingelegt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Bei den Bußgeldvorschriften und für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gelten teilweise Übergangsregelungen bis Dezember.
Das Urteil im Fall vom LuxLeaks-#Whistleblower RaphaelHalet wird der Großen Kammer des EGMR vorgelegt. Er war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der EGMR hielt das zunächst mehrheitlich für zulässig