Whistleblower gibt es auch in der Schweiz. Bekannte Fälle sind der züricher Stadtpolizist Meier19, Christoph Meili bei der Schweizerischen Bankgesellschaft und jüngst Rudolf Elmer von der Julius Bär Bank und Jorge Resende bei RSR. Ähnlich wie in Deutschland sind Whistleblower bislang auch in der Schweiz nur unzureichend geschützt.
Eine umfassende Darstellung der gegenwärtigen rechtlichen Situation durch Rechtsanwalt von Kaenel in der Schweitzerischen Juristen Zeitschrift (SJZ 103 (2007) Nr. 13, S. 309 – 317) bilanziert: „dass die Tätigkeit des Whistleblowers ganz und gar nicht erwünscht ist und dieser in Ungnade fällt. Ein effizienter Schutz auf Gesetzesebene fehlt in der Schweiz. Der betroffene Arbeitnehmer muss oft mit der Kündigung rechnen. Eine solche Kündigung ist, auch wenn sie aus missbräuchlichen Motiven erfolgt, im privaten Arbeitsrecht bekanntlich gültig.“
Eine erste Initiative für einen besseren gesetzlichen Schutz war 2003 vom Bundesrat aus Angst vor einem «allgemeinen Denunziantentum» abgelehnt worden. Schon im Oktober 2006 hatten wir an dieser Stelle über eine weitere Gesetzesinitiative berichtet, die bis heute ebenfalls noch zu keiner Gesetzesänderung geführt hat.
Laut einem Bericht der NZZ laufen derzeit aber Vorbereitungen im Justizministerium die im Herbst zu einer Regierungsvorlage führen sollen: „die Zeugen von Missständen im eigenen Betrieb stärken und Anreize zur Aufdeckung von Fehlverhalten schaffen soll.“ Allzu rosig beurteilt die NZZ die Aussichten auf eine wesentliche Verbesserung der Gesetzeslage in der Schweiz aber nicht: „Aufgrund des gegenwärtigen Diskussionsstandes in der Bundesverwaltung ist indessen davon auszugehen, dass der Bundesrat eine zurückhaltende Vorlage verabschieden und von einem Ausbau des Kündigungsschutzes, wie ihn beispielsweise Transparency International verlangt, eher absehen wird.“