Guten Tag,
in Schleswig-Holstein wird die für die Arbeitswelt zuständige Exekutive ohne verfassungsrechtliche Legitimation von der dortigen Sozialministerin Gitta Trauernicht aufgelöst.
Ein staatlicher Schutz von Arbeitnehmer/innen im Sinne des Artikel 1 (3) i.V.m. Artikel 2 (2) Grundgesetz findet durch die Exekutive nunmehr offenkundig nicht mehr statt.
Die Frage stellt sich, wie die anderen Bundesländer verfahren werden. Welche gesellschaftlichen Kräfte dies zu verhindern wissen.
Folgen nach der Auflösung der Exekutive im Bereich der Arbeitswelt auch andere Bereiche, wie etwa die Lebensmitelkontrolle o.a. ?
Vor einigen Tagen habe ich den Landtagsabgeordneten Schleswig-Holsteins eine entsprechende Beschwerde geschickt, die unter
http://www.openpr.de/news/159349.html
oder unter
http://workwatch.eu/grosse-und-kleine-skandale/
nachgelesen werden kann.
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. J. Hensel