Hohe Strafe wegen verspäteter Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Wofür Geld da ist und wofür nicht.

Deutschland muss 34 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Es ist seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2019/1937 (EU) zum Hinweisgeberschutz nicht nachgekommen. Während Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand soziale Träger und kulturelle Einrichtungen zwingen, ihre Angebote einzuschränken und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Zuwendungen verlieren sollen, hat die Bundesregierung eine hohe finanzielle Sanktion durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Kauf genommen. Für einen Unterstützungsfonds für Whistleblower ist dagegen kein Geld da.

Grund für die nun fällige Zahlung eines Pauschalbetrages von 34 Millionen Euro ist die verzögerte Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie durch das erst am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz. Die Whistleblower-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt und die Kommission davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Das ist nicht geschehen. Die damalige Koalition aus CDU/CSU und SPD scheiterte an der Umsetzung vor allem, weil sich CDU/CSU einer gebotenen Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs entgegenstellten. Erst im Mai 2023 stimmten CDU/CSU einer Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs zu – zu spät, um die Verurteilung durch den EuGH abzuwenden. Nun also: 34 Millionen Euro weniger im Etat.

Deutschland ist nicht der einzige Staat, der wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie sanktioniert worden ist. Auch Ungarn, Tschechien, Estland und Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof heute zur Kasse gebeten.

Whistleblower-Netzwerk hat einen Vorschlag zur Verwendung dieses relativen Geldsegens: Daraus möge auf europäischer Ebene der überfällige Unterstützungs- und Kompensationsfonds für geschädigte Whistleblower eingerichtet werden. Denn „Schaden“ sagt Kosmas Zittel, Geschäftsführer von Whistleblower-Netzwerk, „Schaden nehmen Whistleblower fast immer – beruflich oder privat, gesundheitlich oder finanziell. Kompensation tut dringend Not.

Zum Urteil

Kontakt:

WBN – Whistleblower-Netzwerk e.V.
Kosmas Zittel, Geschäftsführung
zittel@whistleblower-net.de
Tel.: +49 176 84915150

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