Ausschuss des Europarats bezeichnet Julian Assange in einem bemerkenswerten Resolutionsentwurf als „politischen Gefangenen“.

Der „Ausschuss für rechtliche Angelegenheiten und Menschenrechte“ des Europarats bezeichnet Julian Assange als „politischen Gefangenen“. 

Am 2. Oktober 2024 soll die Parlamentarische Versammlung den Resolutionsentwurf verabschieden. Heute wurde Julian Assange selber vor dem Ausschuss gehört gehört. Whistleblower-Netzwerk appelliert in einem offenen Brief an die deutschen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, für die Annahme der Resolution zu stimmen.

Aktualisierung vom 2. Oktober 2024: Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Resolution nach einer intensiven Debatte verabschiedet (Meldung des Europarats).

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

im Namen von Whistleblower-Netzwerk appellieren wir an Sie als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, den Resolutionsentwurf The detention and conviction of Julian Assange and their chilling effects on media freedom“ des „Committee on Legal Affairs and Human Rights“ zu unterstützen.

Wir teilen die Einschätzung des Committees, dass die gegen Julian Assange ergriffenen Maßnahmen eine nachhaltig abschreckende Wirkung auf Journalisten und Whistleblower haben und zu Selbstzensur führen – zum Schaden der Demokratie. Es ist bedauerlich, dass sich die Bundesregierung bislang nicht von diesem Vorgehen distanziert hat. Als Mitglieder der deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarats haben Sie die Gelegenheit, hier ein Gegengewicht zu schaffen und so dazu beizutragen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen

Die Forderungen des Resolutionsentwurfs nach besserem Whistleblowerschutz, einschließlich der Schaffung eines Rechts auf Asyl, sind überfällig. Sie sind ein notwendiger Schritt, um das Klima der Angst zu überwinden und die Presse- und Meinungsfreiheit zu stärken. Strengere Kriterien für die Einstufung von Informationen als Verschlusssachen sollen zur Schaffung von mehr staatlicher Transparenz und zur Stärkung von Informations- und Partizipationsrechten beitragen.

An Sie als Mitglied des Deutschen Bundestags appellieren wir, sich für eine Umsetzung der Forderungen der Resolution auch in Deutschland einzusetzen. Dazu gehört insbesondere eine Novellierung des Hinweisgeberschutzgesetzes, nämlich:

  •  Erleichterung von Offenlegungen: Einführung eines Offenlegungstatbestands, der Whistleblower schützt, die im öffentlichen Interesse Informationen an die Medien weitergeben.
  • Erweiterter Schutzbereich: Aufnahme der Meldung von erheblichem Fehlverhalten und gravierenden Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße in den Schutzbereich des Gesetzes.
  • Einschränkung von Ausnahmen: Streichung der weitgehenden pauschalen Ausnahmen vom Schutzbereich des Gesetzes für den Geheimschutzbereich und die Nachrichtendienste.

Wir rufen Sie auf: Setzen Sie ein starkes Zeichen für den Schutz der Pressefreiheit und gegen die Einschüchterung von Whistleblowern und Journalisten!

Mit freundlichen Grüßen,

Annegret Falter
(Vorsitzende)

Kosmas Zittel
(Geschäftsführer)

Kontakt:

WBN –Whistleblower-Netzwerk e.V.
Kosmas Zittel, Geschäftsführung
zittel@whistleblower-net.de
Tel.: +49 176 84915150

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