Londoner High Court gestattet Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung zu gehen

Der Londoner High Court of Justice (EWHC) hat entschieden, dem Berufungsantrag von Julian Paul Assange gegen seine drohende Auslieferung an die USA stattzugeben. Zuvor konnten die USA keine ausreichenden Garantien geben, dass Assange sich in den USA auf den ersten Zusatz der US-Verfassung (Meinungsfreiheit) berufen könne.

Mit dem Urteil geht das juristische Tauziehen um den Journalisten weiter. Gewinnt Assange das nun folgende Berufungsverfahren, würde er nicht an die USA ausgeliefert werden und wäre nach zwölf Jahren wieder frei. Verliert Assange das Berufungsverfahren, hätte er seine Rechtsmittel in Großbritannien ausgeschöpft. Dann bliebe ihm als letzte Option nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um seine Auslieferung an die USA zu verhindern.

Julian Assange wird als Journalist und Herausgeber stellvertretend für Wikileaks und andere Journalisten verfolgt. Wikileaks hat ermöglicht, große Datenmengen anonym ins Internet zu stellen und dort für die Nutzer auffindbar zu machen. Das ermöglichte in der Vergangenheit zum Beispiel die Offenlegung von illegalen Finanzflüssen, Kontoverbindungen und Megadaten durch globale Medienkooperationen. Wikileaks hat auch Kriegsverbrechen in Afghanistan und Irak öffentlich gemacht, darunter Video-Material über die Tötung von irakischen Zivilisten und zwei Journalisten. Die Wahrheit ging unter dem Namen „Collateral Murder“ um die Welt.

Hierzu erklärt Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Die erbarmungslose Verfolgung von Julian Assange zeigt die gewaltige Angst des Staates vor der Enthüllung von Rechtsbrüchen und Peinlichkeiten und lässt bisher jedes Augenmaß vermissen. Jetzt ist es am Berufungsgericht in London und gegebenenfalls in letzter Instanz Straßburg, seine Auslieferung doch noch zu verhindern – und damit der Rede-, Meinungs-, und Pressefreiheit tatsächlich Bedeutung zu verleihen, wenn es darauf ankommt.

Kontakt:

WBN – Whistleblower-Netzwerk e.V.
Annegret Falter, Vorstiz
falter@whistleblower-net.de
Tel.: 170 2965660

Kosmas Zittel, Geschäftsführung
info@whistleblower-net.de
Tel.: +49 176 84915150

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