Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023

Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums droht Deutschland wegen der nicht-fristgerechten Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie ein Vertragsverletzungsstrafe von mindestens 17 Millionen Euro (FAZ). Die Summe steigt mit jedem Tag Verzögerung um weitere 61.000 Euro. Viel Geld, aber sehr wenig im Vergleich zum Schaden, den der fehlende Whistleblowerschutz verursacht.

Trotzdem hat sich die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes immer wieder verzögert. Am 9.5.2023 wurde im Vermittlungsausschuss endlich eine Einigung  erzielt. Leider wurden im Zuge des Kompromisses zu den bestehenden Mängeln neue hinzugefügt. Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023  vom Bundestag und am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet. Am 2.6.2023 wurde es im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet und tritt am 2.7. 2023 in Kraft. Bei den Bußgeldvorschriften und für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gelten teilweise Übergangsregelungen bis Dezember (§ 42)

Gegenüber dem prekären Status quo stellt das Gesetze ein Verbesserung dar. Das Ziel, die Rechte von Whistleblowern umfassend zu stärken, verfehlt es jedoch an einigen Stellen. Der Bedeutung von Whistleblowing für den Journalismus und damit den öffentlichen Diskurs wird es ebenso wenig gerecht. Whistleblower-Netzwerk bemängelt v.a.:

  • dass Angelegenheiten der nationalen Sicherheit gänzlich und Verschlusssachen weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs ausgenommen sind;
  • dass Hinweise zu fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße, nicht in den Schutzbereich des Gesetzes fallen;
  • dass Offenlegungen nur in wenigen Ausnahmefällen geschützt sind, u.a. bei einer „unmittelbare[n] oder offenkundige[n] Gefährdung des öffentlichen Interesses“;
  • dass im Gesetz keine Entschädigung für immaterielle Schäden von Whistleblowern und kein Unterstützungsfonds vorgesehen ist, aus dem kompensatorische Leistungen und rechtliche und psychologische Beratung von Whistleblowern finanziert werden.

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