Die Organisationen Whistleblower-Netzwerk, Transparency Deutschland und die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisieren das Scheitern des Whistleblowing-Gesetzes in der Koalition und fordern eine umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hatte im Dezember einen Entwurf vorgelegt, der von der CDU/CSU jetzt abgelehnt worden ist, weil er über die EU-Vorgaben hinausgeht. Damit wird die Chance vertan, noch in dieser Legislaturperiode einen umfassenden Schutz für Whistleblower*innen gesetzlich zu verankern.
Die EU beschränkt sich aufgrund ihrer Gesetzgebungskompetenzen notgedrungen auf den Schutz von Whistleblower*innen im Bereich unionsrechtlicher Vorschriften. Würde man mit einem deutschen Gesetz nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen, bedeutete das konkret: Wenn es in einem Unternehmen sowohl zu geringfügigen Datenschutzverletzungen als auch zu Nötigungen oder gar sexuellen Übergriffen kommt, so wären Beschäftigte bei einer Meldung der Datenschutzverletzungen durch das Gesetz geschützt, nicht hingegen bei einem Hinweis auf den Machtmissbrauch, da hier „nur“ deutsches Strafrecht betroffen ist.
Keine Mehrbelastung, sondern Entlastung
Zentrales Argument aus CDU/CSU-Kreisen gegen ein umfassendes Whistleblowing-Gesetz ist die angebliche Mehrbelastung für Unternehmen. Dabei ist der Schutz von Hinweisgeber*innen nötig, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, Geschäftskosten zu verringern und die Anreize für Investitionen zu erhöhen. Vergangene Skandale von Wirecard bis zur Abgasmanipulation haben auch in Deutschland den Bedarf für mutige Whistleblower*innen gezeigt.
Zu einem guten Whistleblowing-Gesetz gehört unter anderem:
- Klare Regeln durch breiten Anwendungsbereich: Das Whistleblowing-Gesetz muss auf jeden Fall Meldungen von Straftaten schützen. Darüber hinaus müssen aber ebenso Hinweise auf sonstiges Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt, aufgenommen werden. Die Missstände in der Pflege und der Cum-Ex-Skandal haben gezeigt, dass nicht jedes Fehlverhalten eine Straftat ist.
- Ein Vorrang für die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit: Erst dank medialer Berichterstattung wurden in den bekannten Whistleblowing-Fällen Täter*innen zur Rechenschaft gezogen und politische Konsequenzen konnten folgen.
- Keine pauschale Ausnahme von Geheimakten: Die Sicherung durch Geheimhaltungsstufen in Behörden darf kein Grund sein, Informationen über Missstände unter Verschluss zu halten.
- Das Recht auf Anonymität: Größere Unternehmen sollten zur Einrichtung von anonymen Meldewegen verpflichtet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Sorge vor Denunziationen vollkommen unberechtigt ist.
- Unterstützungsfond für Hinweisgeber*innen: Selbst ein guter gesetzlicher Rahmen kann in Einzelfällen Whistleblower*innen nicht vollumfassend vor erheblichen Nachteilen schützen. Für diese Menschen braucht es einen Fonds für Beratung und Unterstützung.