Das Editorial unseres neuen Newsletters
Liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeskanzlerin hat es in ihrer Rede zur Corona-Krise auf den Punkt gebracht. „Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung.“
Geteiltes Wissen und Mitwirkung. Darum geht es Whistleblower-Netzwerk. Geteiltes Wissen und Mitwirkung, das heißt: Die Bürger*innen sind darüber informiert, worum es geht; sie können es verstehen, weil ihre Bildung sie dazu befähigt; und sie haben das Recht auf Teilnahme am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Dies waren für Kant wesentliche Elemente der Aufklärung. Darum bezeichnen wir vom Whistleblower-Netzwerk Whistleblowing als ein Instrument der Aufklärung. Denn die zutreffende Information steht ganz am Anfang der „Aufklärungskette“.
Aber das Wissen, das durch Whistleblowing erlangt wird, muss auch tatsächlich geteilt werden dürfen. Nicht nur innerhalb einer Organisation, sondern auch außerhalb, sei es mit zuständigen Behörden oder mit der Öffentlichkeit. Die rechtliche Zulässigkeit des öffentlichen Whistleblowing hängt künftig davon ab, wie wichtig eine Information für das Allgemeinwohl ist, für das sogenannte „öffentliche Interesse“. Die neue EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz hat hierfür annehmbare Regeln aufgestellt, die allerdings nur ausgewählte Rechtsbereiche des EU-Rechts betreffen. Whistleblower-Netzwerk geht es darum, dass Deutschland im Zuge der vorgeschriebenen „Umsetzung“ in nationales Recht nun ein eigenes Gesetz schafft, das darüber hinaus für möglichst viele deutsche Regelungssachverhalte gilt, denn Rechtsbrüche und Machtmissbrauch gibt es in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir wollen ein deutsches Gesetz, das Whistleblower keinesfalls schlechter, sondern vielmehr umfassender und besser schützt, als die europäische Vorgabe es verlangt.
Das ist unsere Herkulesaufgabe für die kommenden eineinhalb Jahre, die den EU-Mitgliedstaaten für die Umsetzung bleibt. Wir haben bereits frühzeitig Anforderungen formuliert, die das deutsche Gesetz mindestens erfüllen sollte. Und wir arbeiten hierfür mit anderen NGOs zusammen, v.a. mit unserer Mitglieds-Organisation Transparency International Deutschland (gemeinsames Positionspapier & Überlegungen zur nationalen Umsetzung).
Aber wir möchten, dass auch Sie alle an dieser Aufgabe mitwirken können. Deswegen haben wir auf unserer neuen Homepage Fragen & Antworten formuliert, die einen für jede und jeden verständlichen Überblick sowohl über die aktuelle Rechtslage als auch über die EU-Richtlinie bieten.
Natürlich werden auf der Website weiterhin unsere angestammten Arbeitsgebiete nicht zu kurz kommen: die Entgegennahme von Anfragen und Beratungsbitten, die Berichterstattung über Whistleblower-Fälle, die Weiterführung unserer Wanderausstellung und unserer Bildungsarbeit und vor allem unser Online-Magazin, mit dem wir Sie über neueste Entwicklungen informieren. Außerdem finden Sie dort auch unseren vierzehntägig erscheinenden Pressespiegel, den Sie übrigens abonnieren können.
Unsere Bitte: Werfen Sie bei Gelegenheit einen Blick auf unsere umgestaltete Website. Machen Sie uns gern darauf aufmerksam, wenn etwas nicht funktioniert oder Ihrer Ansicht nach fehlt. Die komplette Überarbeitung hat unser Team viel Zeit, Mühe und Geduld gekostet und den Verein viel Geld. Wir danken unseren Mitgliedern und Fördermitgliedern. Unser Dank für finanzielle Förderung gilt auch OSIFE (Open Society Initiative for Europe). Aber wir möchten ebenfalls Sie herzlich um Unterstützung bitten. Oder, anders formuliert: Prüfen Sie doch mal die interaktive Funktion unseres Spenden-Buttons! 😘
Wir hoffen, dass Ihnen unser neues Aushängeschild gefällt und dass Sie Zeit für die Lektüre unseres Newsletters finden. Und: Bleiben sie gesund!
Das wünscht Ihnen
Ihre
Annegret Falter