Nach wie vor sind Whistleblower ungeschützt
Angesichts des Luxleaks-Skandals und der weiterhin ungeklärten Lage von Edward Snowden wird weiter Druck auf die Europäischen Mitgliedstaaten und die EU-Kommission gemacht. Doch zu welchem Ergebnis? Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU sieht seit 2013 die Prüfung der Verbesserung des gesetzlichen Schutzes von Hinweisgebern in Deutschland vor. Dass die internationalen Vorgaben nicht hinreichend umgesetzt sind, lässt sich im Fall Rainer Moormanns zeigen.
Süddeutsche: Whistleblowing – wenn Insider auspacken
Süddeutsche: arm und schutzlos
Whistleblowing-Fall Rainer Moormann
Buchbesprechung: Whistleblower im nuklear-industriellen Komplex
Luxleaks geht in die zweite Runde
Im Dezember diesen Jahres müssen sich die Angeklagten der Luxleaks-Affäre ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Die zu Bewährung und Geldstrafe verurteilten Antoine Deltour und Raphaël Halet hatten nach dem Urteilsspruch des Luxemburger Bezirksgerichts Berufung eingelegt.
nzz: Luxleaks-Enthüllungen Berufungsprozess zu Whistleblowern im Dezember
Süddeutsche: Raphal Halet und Antoine Deltour Luxleaks-Prozess Bewährungsstrafen für Whistleblower
Zeit: Luxemburg Staatsanwaltschaft geht gegen Urteile in Luxleaks-Affäre in Berufung
Hinweise für die Wirtschaft
Im Bereich der Finanzdienstleistung sind Hinweisgeber – Whistleblower – eher erwünscht als in anderen Arbeitsbereichen. Kriminelle Machenschaften können von Mitarbeitern aus Unternehmen des Finanzsektors direkt über verschlüsselte Meldungen an die zuständigen Compliance-Beauftragten gehen.
Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz kommt somit Forderungen für ein nationales und internationales Hinweisgeberschutzgesetz zuvor. Ob und wie sich dies in der Praxis auswirkt, kann noch nicht gesagt werden. Sicher ist, dass Hinweise nur dort geschützt werden, wo sie auch gewollt sind.
Bayrischer Rundfunk: Compliance Whistleblower Banken
Finanzmarktwelt: Bezahlte Whistleblower in den USA
bafin: Hinweisgeberstelle