Taktische „Ausladung“ von Inge Hannemann !

Das Arbeitsgericht Hamburg hat, ohne Rücksprache mit der Klägerin oder ihrem Anwalt, den für den 11.7. 2014 angesetzten nächsten Verhandlungstermin im Verfahren Hannemann vs. Jobcenter Hamburg, abgesagt. In jenem Verfahren hätte es eigentlich um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der am 22.4.2013 ausgesprochenen Suspendierung der Whistleblowerin Inge Hannemann wegen ihrer kritischen Äußerungen u.a. zur Sanktionspoltik der Jobcenter gehen sollen.

Das Gericht beruft sich dabei auf ein, ihm von dem Beklagten Jobcenter übermitteltes, Schreiben der Stadt Hamburg, in welchem diese die Zuweisung von Frau Hannemann zum Jobcenter team.arbeit.hamburg für beendet erklärt und sie aufgefordert hat, eine neue Stelle in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld bei der Stadt Hamburg anzutreten. Frau Hannemann ist eigentlich bei der Hansestadt beschäftigt war aber zum Jobcenter delegiert, d.h. „zugewiesen“. Letztlich tut das Gericht damit schon jetzt so, als ob sich die Klage von Frau Hannemann gegen ihre Suspendierung damit erledigt hätte.

Dem ist aber keineswegs so, denn der Anwalt von Frau Hannemann hat gegen die Beendigung der Zuweisung und den neuen Arbeitsvorschlag bereits eine Klage und eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadt Hamburg eingereicht, mit dem Ziel diese ebenfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Und in der Tat bestehen hieran große Zweifel. So hat die Stadt z.B. die in diesem Falle eigentlich gesetzlich vorgesehene Frist nicht beachtet und Frau Hannemann bestreitet auch die Gleichwertigkeit der ihr nunmehr angebotenen Stelle, die nach ihren Aussagen ihrer Qualifikation nicht entspricht. Träfe dies zu, wäre die Zuweisung also keineswegs rechtmäßig beendet worden, sondern würde noch andauern.

In jenem Verfahren über die Einstweilige Verfügung findet am Donnerstag den 17. Juli 2014 um 10 Uhr ein öffentlicher Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstr. 96 statt.

Da es sich hier letztlich um zwei rechtlich völlig unabhängige Verfahren handelt, drängt sich der Verdacht auf, die Stadt Hamburg, das Jobcenter und das Gericht wollten mit dem nunmehr eingeschlagenen Weg das Suspensierungsverfahren still und leise beerdigen und Frau Hannemann somit jede Möglichkeit nehmen die Rechtmäßigkeit der Suspendierung und ihrer Kaltstellung als Kritikerin gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist umso befremdlicher als § 83a Arbeitsgerichtsgesetz vorsieht, dass die Feststellung der Erledigung eines Verfahrens ohne die Zustimmung des Antragsstellers, hier also der Frau Hannemann, gar nicht möglich ist. Höchst fraglich ist auch wie die, vom Gericht nun ebenfalls einseitig vorgenommene Terminsabsetzung, mit dem im Arbeitsprozess geltenden Beschleunigungsgrundsatz vereinbar ist. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

 

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