Leider war unser Beitrag vom 1.4.2014 nur ein Aprilscherz. Die Rechtslage in Deutschland für Whistleblower ist nach wie vor unzureichend. Dies belegt auch ein jüngst in der Fachzeitschrift Compliance-Berater erschienener Beitrag unseres Vorsitzenden, den wir unseren Lesern mit freundlicher Genehmigung des Verlages zur Verfügung stellen können. Neben der Rechtslage wird dort auch dargestellt, was Unternehmen und Compliance-Verantwortliche bei der Ausgestaltung und beim Betrieb von Hinweisgebersystemen beachten sollten.