Am 6. Februar 2014 findet im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen (NRW) eine öffentliche Anhörung statt, an der Whistleblower-Netzwerk als Sachverständiger teilnimmt. Beratungsgrundlage ist der Antrag der Piraten „Whistleblowing – eine Form von Zivilcourage, die unterstützt und geschützt werden muss“ (Drs. 16/3437). Im Vorfeld der Anhörung hat das Netzwerk jetzt seine schriftliche Stellungnahme zu den Fragen des Innenausschusses veröffentlicht.
„Es ist höchste Zeit, dass sich Nordrhein-Westfalen und Deutschland dieses Themas annehmen und internationale Best-Practice-Standards umsetzen“, sagt Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks e.V. „Wichtig ist mir dabei vor allem ein Gedanke: Es geht letztlich nicht in erster Linie darum Whistleblower zu schützen. Es geht darum eine sichere Alternative zum Schweigen zu schaffen damit Missstände und Rechtsbrüche aufgedeckt und beseitigt werden können. Unsere Stellungnahme macht deutlich, dass auch die Bundesländer als Gesetzgeber, Arbeitgeber, Auftraggeber und Bildungsträger einiges dafür tun können und sollten“
In Bereich der Bekämpfung von Gewaltdelikten und Übergriffen oder im Kampf gegen Rechtsradikalismus ist die Bedeutung von Zivilcourage und Hinweisen seit langem anerkannt und wird z.T. auch in speziellen Informationskampagnen vermittelt. Im Bereich versteckter und struktureller Gewalt, bei anderen Straftaten und Rechtsverletzungen sollte letztlich nichts anderes gelten. Die öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtungen im Lande NRW sollten ermuntert und darin unterstützt werden sich dieser Thematik zu widmen.
Die weiteren Vorschläge des Netzwerks betreffen u.a. die Einrichtung eines Hinweisgeberportals, über welches auch anonyme Hinweise auf Straftaten und andere Rechtsbrüche möglich sind und die Schaffung einer Ombudsstelle nach dem Vorbild von Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Das Land sollte außerdem die Verschwiegenheitspflichten seiner Beamten und Angestellten lockern und ihnen Straftanzeigen an Polizei und Staatsanwaltschaften auch ohne Einhaltung des Dienstweges erlauben. Bei öffentlichen Auftragsvergaben empfiehlt Whistleblower-Netzwerk die Einrichtung einer Hinweisstelle. An diese sollte sich jedermann wenden dürfen, der Verstöße gegen Gesetze oder einen staatlichen Beschaffungsvertrag feststellt. NRW müsse zugleich sicherstellen, dass jemand, der sich mit Hinweisen an solche Stellen, an Behörden oder an den Petitionsausschuss wendet, deswegen nicht diskriminiert werden darf.
Wer das Gemeinwohl schützen will, muss das Schweigen brechen. Wer Demokratie will muss sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Informationen über wichtige gesellschaftliche Entwicklung und Risiken erhalten. Insidern, die mitbekommen, das Gesetze gebrochen und dass das Öffentliche Interesse verletzt oder gefährdet wird, muss ein sicherer Weg eröffnet werden, damit sie ihrem Gewissen folgen und ihr Wissen an einer geeigneten Stellen offenbaren können. Um diese Ziele auch gesellschaftspolitisch zu fördern regt Whistleblower-Netzwerk in seiner Stellungnahme die Schaffung einer Landesstiftung „Pro Whistleblowing“ an. Diese könnte die Beratung Betroffener sicherstellen und die wissenschaftliche Erforschung des Whistleblowings ebenso fördern wie Aufklärungsarbeit hinsichtlich seiner zahlreichen Vorteile.