Banken-Whistleblowerin verliert Kündigungsschutzprozess

Bayern hat mit der Affäre um den Ingenieur Gustl Mollath, der seit über 6 Jahren in der Psychiatrie gehalten wird, bereits seinen handfesten Justizskandal; die Staatsanwaltschaft selbst hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – ein seltener Vorgang.
Droht jetzt auch Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., ein solcher Skandal? Die ehemalige Wertpapierhändlerin Andrea Fuchs, die sich vor 16 Jahren bei der DZ Bank gegen einen strafbaren Insidertatbestand durch ihre Vorgesetzten gewehrt hat und inzwischen 20 Mal gekündigt worden war, hat nun vor dem Landesarbeitsgericht ihre Kündigungsschutzklage Nr. 19 verloren.
Der zuständige Richter, der durch sein Urteil in einem anderen Verfahren gegen Andrea Fuchs und seine Äußerungen in der letzten Verhandlung bei unabhängigen Beobachtern bereits erhebliche Zweifel an seiner Neutralität hervorgerufen hatte, fasste sich diesmal sehr kurz. Er vermied während des Verfahrens jegliche eigenen Äußerungen zur Sache oder auch zu den aktuellen Presseveröffentlichungen. Umso krachender fiel dann das Urteil aus: Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, die Revision trotz vieler schwieriger Rechtsfragen rund um die Zulässigkeit von Kettenkündigungen und von Whistleblowing nicht zugelassen.
Das eigentliche Problem besteht aber auch nach der aktuellen Entscheidung fort. In keinem der insgesamt über 75 Gerichtsverfahren hatte sich je einer der Richter an den Frankfurter Arbeitsgerichten:

  • für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft interessiert
  • noch den für Andrea Fuchs wichtigsten Entlastungszeugen angehört.

Dabei hätte schon ein Blick in ein seitens der DZ Bank und der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes ‚Mobbingprotokoll’ (verfügbar unter www.ansTageslicht.de/Mobbingprotokoll) Aufschluss darüber gegeben, was ohnehin in der DZ Bank geplant war: Ausgrenzung, Mobbing, Kündigung. Es ist ein seltenes Dokument, das einen tiefen Einblick in die Unternehmenskultur der Genossenschaftsbank gewährt.
Die DZ Bank, völlig überrascht, dass dieses Dokument doch auftauchen konnte, deklariert es jetzt als „gefälscht“. Seinen Weg in die Öffentlichkeit aber hat es über die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC gefunden, die wohl eher für die Sorgfalt ihrer Recherchen bekannt ist. Dies hat unserer Kooperationspartner, das DokZentrum ansTageslicht.de, das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Forschung und Lehre eingebunden ist, unter www.ansTageslicht.de/Akten detailliert beschrieben.
Der Fall Andrea Fuchs weist viele Parallelen zu Gustl Mollath auf: zurückgehaltene Dokumente, fehlendes rechtliches Gehör und die ganze Dramatik des Schicksals der betroffenen Personen. Gustl Mollath zwangsweise psychiatrisiert, Andrea Fuchs in über sechszehn Jahren traumatisiert. Damals 34 Jahre jung hat sie bis heute keinen Arbeitsplatz mehr finden können; die DZ Bank hat ihr bis heute kein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Whistleblower-Netzwerk und die Studierenden aus Hamburg werden den Fall, der juristisch demnächst mit einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht seine Fortsetzung finden wird, weiter beobachten und wollen konkrete Antworten von den damals wie heute Verantwortlichen der DZ Bank haben, z.B. zum Mobbingprotokoll und seiner Umsetzung.
Mehr zum gesamten Fall unter www.ansTageslicht.de/DZBank

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!