Erwin Bixler, der als Whistleblower auf massive Fehler in den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit aufmerksam gemacht hatte, ist auf der Mitgliederversammlung am Wochende zum neuen Schatzmeister des Whistleblower-Netzwerk e.V. gewählt worden. Bixler löst Werner Borcharding ab, der sich, wie seit längerem angekündigt aus dem geschäftsführenden Vorstand zurückgezogen hat. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören darüber hinaus weiterhin Guido Strack als Vorsitzender und Prof. Dr. Johannes Ludwig als Stellvertretender Vorsitzender an. Neue Gesichter gibt es auch im erweiterten Vorstand, zum dem nun auch Annegret Falter, Thomas Holbach und Wolfgang Dudda zählen.
Inhaltlich beschäftigte sich die Mitgliederversammlung des Netzwerks z.B. mit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az: 2 Sa 331/11 vom 20.03.2012). Darin wurde die Kündigung eines Whistleblowers zwar aufgehoben, zugleich jedoch dem Antrag seines Arbeitgebers auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung von nur wenig mehr als einem Monatsgehalt mit der Begründung stattgegeben, dass der Whistleblower zunächst eine interne Klärung des Verdachts auf Missbrauchs der gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit unterlassen und sich stattdessen direkt an die Bundesagentur für Arbeit gewandt hatte. Dem Arbeitgeber sei daher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar. Das Netzwerk bekräftigt demgegenüber seine Forderung nach einem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, welches auch die direkte Information von Behörden bei Verdacht auf Rechtsbrüche durch den Arbeitgeber gestattet. Bereits anlässlich der Debatte um den Gesetzesentwurf von BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN im November 2011 habe man darauf hingewiesen, dass ein effektiver gesetzlicher Whistleblowerschutz auch die Umgehungsmöglichkeit der gerichtlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen den Willen des Whistleblowers explizit ausschließen muss. Dieser aktuelle Fall verdeutlicht diese Notwendigkeit nochmals.
Rege diskutierten die Mitglieder die Schwerpunkte der zukünftigen Vereinsarbeit. Mit der grundlegenden Überarbeitung der Webseite sollen politische Einflussnahme und Kampagnenfähigkeit gestärkt werden. Das Whistleblower Netzwerk will Menschen aus Politik und öffentlichem Leben dafür gewinnen, sich für WhistleblowerInnen und effektiven Whistleblowerschutz einzusetzen und so mehr Schwung in das Thema zu bringen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber den G20-Staaten verpflichtet, bis Ende 2012 effektive gesetzliche Regelungen zu schaffen. Das Whistleblower-Netzwerk e.V. will einfordern, dass dies auch wirksam geschieht. Wenn nicht mehr in 2012, dann jedenfalls unmittelbar nach der nächsten Bundestagswahl. Daneben wollen die Netzwerker aber auch die Unterstützung für Betroffene verbessern, z.B. indem gerichtliche Entscheidungen und Literatur zum Thema Whistleblowing bekannter gemacht werden. Weiterer Schwerpunkt ist die Whistleblower-Ausstellung „Licht ins Dunkel bringen!“. Sie wurde zuletzt im Europäischen Parlament in Brüssel gezeigt und soll in diesem Jahr auch auf einer Tour durch verschiedene deutsche Städte gezeigt werden.