Sehr geehrte Redaktion !
Heute brachten Sie in der ZiB1 einen Beitrag zur Frage des Schutzes von Whistleblowern. Falls Maßnahmen zu deren Schutz nach niedersächischem Vorbild in Österreich eingeführt werden sollten, so wäre dies zwar ein Fortschritt, man würde sich aber mit der absoluten Minimalvariante begnügen. Ausreichender Whistleblowerschutz wäre dies nach internationalen best practice Maßstäben ganz und gar nicht
Gestern ging in Bonn eine Tagung unter dem Titel „Whistleblowing – Der Aufstand der Anständigen“, bei der auch betriebliches Whistleblowing, u.a. bei der ThyssenKrupp AG oder der Deutschen Post AG, erörtert wurde, zu Ende. Whistleblowing Austria war dort vertreten.
Die Rechtslage hinsichtlich des Schutzes von Whistleblowern ist in Deutschland ähnlich unbefriedigend wie in Österreich, und zwar sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Die deutsche Richtervereinigung hatte erst letzten Freitag einen effektiven Whistleblower Schutz gefordert. Staaten wie Großbritannien gelten hier als Vorbild. Zur Korruptionsbekämpfung bestraft Irland sogar jene, die mit Repressalien gegen Whistleblower vorgehen, mit bis zu 2 Jahren Haft.
Der Verein Whistleblowing Austria setzt sich für Österreich ebenfalls für gesetzliche Regelungen, die nach internationalen Vorbildern einen effektiven Schutz von Personen gewähren, die im öffentlichen Interesse Missstände wie Korruption und Amtsmissbrauch aufdecken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walter Gehr, Obmann
Whistleblowing Austria