Das Weiße Haus stellte gestern einen Aktionsplan für eine transparente Regierung im Rahmen einer 46 Staaten umfassenden Partnerschaft vor („The Open Government Partnership – National Action Plan for the United States of America“).
Zu den Prinzipien dieser Partnerschaft gehört das Eintreten für die Erlassung und Umsetzung von Whistleblower Schutzregeln (§ 3).
Diese 46 Staaten umfassende Partnerschaft geht auf eine Initiative Brasiliens und der U.S.A. zurück. Unter den teilnehmenden Staaten findet man zwar weder Österreich noch Deutschland oder die Schweiz, wohl aber die baltischen EU Staaten, Bulgarien, Israel, Italien, Kroatien, die Niederlanden, Norwegen, die Slowakei, Schweden, Spanien, Tschechien, die Türkei und das Vereinigte Königreich.
Die Transparenzinitiative wird von den U.S.A als Möglichkeit, die Effizienz des öffentlichen Sektors zu steigern, angesehen. Der erste Punkt des Aktionsplanes befasst sich mit dem Anliegen einer transparenten Regierung zur Verbesserung der öffentlichen Integrität. Darunter fällt auch die „Verbesserung und Ausweitung des Whisteblower Schutzes für Staatsbedienstete“. Dieses Ziel wird wie folgt beschrieben (Arbeitsübersetzung):
„Bedienstete, die den Mut haben, Missstände aufzuzeigen, stellen für jede Regierung den besten Schutz gegen Verschwendung, Betrug und Missbrauch dar. In eindeutiger Weise verbietet das Bundesgesetz das Ergreifen von Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Großteil Staatsbediensteten, die Missstände anprangern. Allerdings genießen manche Bedienstete nur einen verminderten Schutz, und durch Lücken, die durch die Rechtsprechung entstanden sind, sehen sich andere Bedienstete adäquater Rechtsmittel beraubt. Um diesen Problemen gerecht zu werden, werden wir:
Für die Reform und Ausweitung der Whistleblower Schutzgesetzgebung eintreten. Vor kurzem war der Kongress nahe daran, ein Gesetz (Anm : den „Whistleblower Improvement Act of 2011“) zu verabschieden. Dieses hätte Lücken des Whistleblower Schutzes beseitigt, den Mitarbeitern von Nachrichtendiensten Schutz verschafft, und Pilotprogramme zum Ausloten möglicher Strukturreformen des Rechtsschutzes geschaffen. Zur Verabschiedung dieses Gesetzes wir Die Regierung weiterhin mit dem Kongress zusammenarbeiten.
Die Möglichkeiten der Regierung untersuchen, Reformen umzusetzen, sollte der Kongress nicht handeln. Reformen im Wege von Gesetzesänderungen sind zwar vorzuziehen, doch wenn der Kongress in einer Pattstellung verharrt, wird die Regierung die Möglichkeiten untersuchen, ihre Befugnisse zur Stärkung und Erweiterung des Whistleblower Schutzes einzusetzen.“
Whistleblowing Austria / Walter Gehr