Whistleblowing Austria über Whistleblowing in Atomkraftwerken

Der Obmann von Whistleblowing Austria hielt heute eine Vorlesung an der Internationalen Nuklearrechtsschule (International School of Nuclear Law – ISNL) in Montpellier, Frankreich, zur Frage des Whistleblowings in Atomkraftwerken (AKW). Die ISNL wird von der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) unterstützt.
Großbritannien und die U.S.A. haben mit den Public Interest Disclosure Act (PIDA) bzw. dem Energy Reorganization Act (42 U.S.C. 5851) Bestimmungen erlassen, die Whistleblower in Atomkraftwerken vor Repressalien durch Kraftwerksbetreiber schützen.
Hauptziel des US Gesetzes ist der Schutzes von Arbeitnehmern, die auf Umstände hinweisen, welche die Betriebssicherheit der AKWs gefährden und daher zu einem Unfall führen könnten. Das britische Gesetz schützt auch Whistleblower, die auf die bevorstehende Begehung von Straftaten, einschliesslich terroristische Straftaten hinweisen.
Im Zuge der Atomkatastrophe von Fukushima kam heraus, dass der Whistleblower Kei Sugaoka, der vor dem Unfall auf reparaturbedürftige Schäden des AKWs hingewiesen hatten, Repressalien ausgesetzt wurde, und zwar sogar unter Mitwirkung der staatlichen Behörden.
In einem Interview für die New York Times meinte Kei Sugaoka, dass er nach wie vor die Atomkraft unterstütze, aber völlige Transparenz der Kraftwerksbetreiber einfordere. Nach der Katastrophe berichteten die japanischen Medien sogarüber Diskriminierungen von Forschern, die die Sicherheit der Atomkraft in Frage stellten.
In Japan wird das Netzwerk von Regierungsbeamten und AKW-Managern als das „Atomkraftdorf“ bezeichnet. Der Begriff soll auf den Mangel an Transparenz sowie auf die gemeinsamen Interessen hinweisen, die das Handeln einer  führenden Schicht in ihrem Streben nach noch mehr Kernenergie kennzeichnet, wiewohl bekannt war, dass die AKWs auf einer tektonischen Bruchlinien lagen, größere Tsunamis vorhergesagt wurden, und es bereits eine lange Chronik von Vertuschungen von Sicherheitsmängeln gab.
Wahre nukleare Sicherheitskultur beruht aber nicht auf Freunderlwirtschaft und Geldgier, sondern auf Transparenz und Problembewußtsein.
Was Whistleblowing in US-Kraftwerken anbelangt wurde im Blogeintrag vom 08. Juli 2011 über den Whistleblower Walter Tamosaitis, einem hochqualifizierter Ingenieur des Atommülllager Hanford berichtet: Er hatte vor einem Jahr vor Sicherheitsmängeln in eben diesem Lager gewarnt. Wenige Tage danach wurde er aus der Anlage hinaus eskortiert und seiner Funktionen entledigt. Im Juni 2011 kündigte das Department of Energy (DoE) schliesslich an, die Sicherheitsvorkehrungen in Hanford als Konsequenz dieses Falles verbessern zu wollen.
Ein weiterer interessanter Fall ist jener von Richard Levernier, der 23 Jahre im Bereich der Nuklearsicherheit im amerikanischen Energieministerium (Department of Energy – DoE) gearbeitet hatte. Kurz nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 wies er auf Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen von amerikanischen AKWs gegen Terroranschläge hin. Wie Tamosaitis wurde er daraufhin Repressalien ausgesetzt und buchstäblich in ein fensterloses Büro verbannt.
Erst fünf Jahre später wurden Leverniers Bedenken vom US Office of Special Counsel , das u.a. den Whistleblower Protection Act aus 1989 umsetzt, bestätigt.
In den Blogeinträgen vom 12.07., und 25.08.2011 wurde die Frage des Whistleblowings in Atomkraftwerken ebenfalls thematisiert.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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