Die Berufungskammer des ICTY (des UNO-Sondergerichts zur Verfolgung von Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien in Den Haag) hat heute das Urteil bestätigt, mit dem Florence Hartmann im September 2009 zu einer Geldstrafe von 7.000 EUR verurteilt worden war. Über den Fall und seine Hintergründe sowie das erstinstanzliche Urteil hatten wir bereits berichtet.
Das Berufungsgericht stützt sich jetzt vor allem darauf, dass zwar die von Hartmann veröffentlichte Entscheidung des Gerichts und deren rechtliche Grundlagen bereits vorher öffentlich bekannt gewesen seien, Hartmann aber die geheime rechtliche Begründung aus jener Entscheidung entgegen ihrer dienstlichen Pflicht zur Geheimhaltung erstmals öffentlich gemacht habe. Auch habe das Gericht das Recht Geheimhaltung anzuordnen, um die Kooperation souveräner Staaten sicherzustellen. Solche Einschränkungen seien daher auch mit der Garantie der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 vereinbar.
Durch dieses Urteil eines der höchsten internationalen Gerichte wird Geheimjustiz auf höchster Ebene abgesegnet, der Primat des Rechs über politische Zweckmäßigkeit ad absurdum geführt.
In ersten Reaktion des Unterstützungskreises von Florence Hartmann heißt es zum heutigen Urteil:
a verdict that sets new limits to freedom of speech in violation of international standards and of the European Convention for Human Rights. With this final judgement, the ICTY re-imposes a form of censorship aiming to protect international judges from all forms of criticism.
By convicting Florence Hartmann on the sly, just a few days before the closing of the Tribunal for vacation, without even a legal hearing, the ICTY confirms the fears of its most devoted supporters and justifies the criticisms of its fiercest opponents: YES International Justice obeys to political interests that have few in common with the missions that have been assigned to it; NO it does not work for the sole benefit of establishing the truth as a condition of a long lasting peace.
WE CANNOT ACCEPT THIS JUDGEMENT AND WE WILL TRY TO CONTEST IT TO ALL COMPETENT AUTHORITIES.
FLORENCE HARTMANN WILL DEFINE HER STRATEGY WITH HER COUNSELS. AS FOR US WE DO EXPRESS OUR UNCONDITIONAL SUPPORT FOR THE ACTIONS SHE WILL NOW UNDERTAKE.